Hallo,
bei mir tut sich folgende Frage auf:
Die Partei erhält ja ihre Parteiauslagen gem. dem JVEG für die Teilnahme an Gerichtsterminen.
Wie sieht es eigentlich mit den Parteiauslagen für Gutachtentermine aus? Fall hier: Klägerin musste mehrfach weitere Reisekosten zu den SV-Terminen zur Beweiserhebung auf sich nehmen. Das müsste doch auch über JVEG gehen oder?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Parteiauslagen JVEG
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Ich würde sagen, das müsste auch über JVEG gehen.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, wenn eine Kostengrundentscheidung zugunsten der Klägerin ergangen ist und die Reise zum Termin sachdienlich war (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Reisekosten der Partei).
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