Kosten Hauptbevollm. und UBV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

20.03.2019, 11:17

Hallo Leute,

mein Chef hat als Unterbevollmächtigter einen Termin vereinbart. Es wurde im Termin ein Vergleich geschlossen. Es ist Gebührenteilung vereinbart worden.

Ich habe jetzt die Rechnung und Berechnung wie folgt gemacht:

Rechnung ausgestellt auf Kanzlei mit Rechnungsnummer:

1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
Auslagen 7002
abzgl. 50 %
+ 19 %

Berechnung ausgestellt auf den Mdt.

Kosten HBV
1,3 VG 3100
Auslagen 7002

Kosten UBV
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
1,0 Einigung 1003
Auslagen 7002

+ 19 %

Korrekt?
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AliceImWunderland
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#2

20.03.2019, 12:03

Ohne jetzt auf die Gebühren einzeln einzugehen: Da Gebührenteilung vereinbart wurde, kannst du doch nur eine Rechnung gegenüber der auftraggebenden Kanzlei machen und nicht an Mandant, oder? Somit würde sich die Rechnung an Mandant erübrigen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
l-a-u-ra
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#3

20.03.2019, 13:23

AliceImWunderland hat geschrieben:
20.03.2019, 12:03
Ohne jetzt auf die Gebühren einzeln einzugehen: Da Gebührenteilung vereinbart wurde, kannst du doch nur eine Rechnung gegenüber der auftraggebenden Kanzlei machen und nicht an Mandant, oder? Somit würde sich die Rechnung an Mandant erübrigen.
Ich würde hier auch nur eine Rechnung - ausgestellt auf den gemeinsamen Mandanten - machen.
Bei Gebührenteilung wäre es dann eine 0,65 VG (+ 1,2 TG und eben der Vergleichsgebühr)
Feldhamster
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#4

20.03.2019, 15:22

Meiner Ansicht nach ist zunächst zu klären, was genau die RAe bzgl der Gebühren vereinbart haben. Wenn sich die RAe einig sind, dass alle gesetzlichen Gebühren gelten und deren Summe geteilt wird, ist mE eine Gesamtrechnung auf die Kanzlei wie folgt auszustellen:

HBV
1,3 3100
7002

UBV
0,65 3401
1,2 3402
1,0 1003
7002

Summe der beiden Beträge bilden.

Die Summe : 2 = Betrag x und auf diesen Betrag x dann die Umsatzsteuer berechnen.

So machen wir das auf ausdrücklichen Wunsch einer Kanzlei, die uns zahlreiche Untervollmachten im Jahr überträgt.
Svengie
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#5

20.03.2019, 15:35

Also:
Die Rechnung an die Kanzlei ist ja intern mit Gebührenteilung

Die Berechnung dient für das Kostenausgleichungsverfahren.
Svengie
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#6

20.03.2019, 15:37

Dann muss in der Gesamtabrechnung noch die Einigungsgebühr rein. Sorry. Also wie folgt:

Rechnung ausgestellt auf Kanzlei mit Rechnungsnummer:

1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
1,0 Einigung 1003
Auslagen 7002
abzgl. 50 %
+ 19 %

Berechnung ausgestellt auf den Mdt. FÜR DAS KOSTENAUSGLEICHUNGSVERFAHREN

Kosten HBV
1,3 VG 3100
Auslagen 7002

Kosten UBV
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
1,0 Einigung 1003
Auslagen 7002

+ 19 %
Feldhamster
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#7

20.03.2019, 16:02

Für den KAA sind ja die HBV zuständig. Bitte kläre mit denen ab, wie sie es haben wollen. Wir machen es in unseren Untervollmachtssachen so, dass wir meine obige Berechnung an die HBV schicken. Für die Kostenfestsetzung bei Gericht schicken wir den HBV eine auf den Mandanten ausgestellte Rechnung über die bei uns entstandenen Gebühren 3401, 3402, ggf 1003 zzgl 7002 und Umsatzsteuer mit. Diese Rechnung reichen dann die HBV zusammen mit ihrem KFA/KAA bei Gericht ein. Die HBV rechnen für sich selbst in ihrem Antrag die 3100 zzgl 7002 und Umsatzsteuer.

Bei deinem Vorschlag der internen Rechnung unter den RAen verzichtet ihr im Endeffekt auf Gebühren, die entstanden sind (nämlich die 3401 und 1x 7002) und die du zur Kostenfestsetzung anmelden möchtest. Warum willst du alles zur Kostenfestsetzung anmelden, aber nicht gegenüber den RAen bei der internen Gebührenteilung berechnen?
Svengie
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#8

20.03.2019, 16:49

Klar, logisch. Jetzt ergibt es Sinn. Tut mir leid! Deswegen habe ich ja nachgefragt. Ich mache das nicht so oft. Aber ich habe es verstanden =)
Feldhamster
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#9

20.03.2019, 16:56

Das braucht dir nicht leid zu tun.
Ich finde es gut, dass du hier um Hilfe bittest. Manchmal ist zusammen denken einfach besser;-)

Und wenn dein Problem nun gelöst ist, finde ich das noch besser.
Svengie
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#10

20.03.2019, 17:01

Da hast du absolut recht. Vielen Dank.
Ja, mein Problem ist gelöst =)
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