Neuer Streitwert nach abgeschlossenem Verfahren (ArbR)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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l-a-u-ra
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#1

19.03.2019, 19:24

Hallo zusammen,

ich bin hier neu und im zweiten Lehrjahr zur Rechtsanwaltsfachangestellte. Ich habe eine Frage: ich habe eine arbeitsrechtliche Sache abgerechnet. Die Angelegenheit wurde durch einen Vergleich beendet und nun wurde der Streitwert neu festgesetzt.
Meine Frage wie rechne ich jetzt ab ?

Die Abrechnung aus dem vorherigen Streitwert ist bereits bezahlt (1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr und 1,0 Einigungsgebühr + Nr. 7002 usw).
Mache ich eine neue Rechnung und rechne die vorherige Rechnung als Vorschussrechnung an ? Ich hatte so etwas noch nie und muss jetzt leider mal so doof fragen.

Danke !
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Adora Belle
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#2

20.03.2019, 10:33

Genau so.
Destiny08
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#3

20.03.2019, 10:44

Du rechnest ganz normal mit dem neuen Streitwert ab und (sofern Ihr mit einem Anwaltsprogramm RA-Micro, Advoware, etc. arbeitet), klickst du die bereits bezahlte Rechnung zur Anrechnung an und es erstellt Dir die neue Rechnung unter Anrechnung aller bereits gezahlten Beträge.
l-a-u-ra
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#4

20.03.2019, 13:10

Destiny08 hat geschrieben:
20.03.2019, 10:44
Du rechnest ganz normal mit dem neuen Streitwert ab und (sofern Ihr mit einem Anwaltsprogramm RA-Micro, Advoware, etc. arbeitet), klickst du die bereits bezahlte Rechnung zur Anrechnung an und es erstellt Dir die neue Rechnung unter Anrechnung aller bereits gezahlten Beträge.
Vielen Dank !
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