Rechnung nach RVG - ich weiss quasi nichts

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
MadameSecretary
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#1

19.03.2019, 15:51

Hallo,

jetzt wird es etwas peinlich... ich bin nach vielen Jahren zurück in den Job gekommen und hatte vorher schon kaum abgerechnet, jetzt haben wir meistens Zeithonorare, die snid kein Problem.

In einer Angelegenheit, in der wir die Beklagte zu x (ziemlich weit hinten) sind, erging nun der Beschluss, dass unsere außergerichtlichen Kosten von der Klägerin zu zahlen sind.

Ich habe null Ahnung, was ich ausser der Geschäftsgebühr abrechnen soll, in dieser Angelegenheit haben wir einen dicken Ordner - die Sachen sind aber eigentlich nur zur Kenntnis, wir selbst waren kaum tätig.

Kann mir jemand helfen? :pfeif
Mangos
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#2

19.03.2019, 15:58

Geschäftsgebühr ist korrekt. Weitere Kosten dürfte es nach Deiner Schilderung nicht geben. Also 2300 eine 1,3 (vermutlich) zzgl. PTKD u. MwSt (soweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt).
MadameSecretary
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#3

19.03.2019, 16:02

Ah super, ich dachte mir fast, dass da nicht mehr viel zukommen könnte, gar nichts hätte ich dann aber auch nicht gedacht. Also keine Einigungsgebühr oder so, rein die Geschäftsgebühr + Auslagen und MWST?

Danke!
mrsgoalkeeper
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#4

19.03.2019, 16:09

Den Inhalt Deines "dicken Ordners" und die Bedeutung von "wir waren kaum tätig" kennst nur Du. Wie sollen wir dann beurteilen, welche Gebühren entstanden sind?

Auch, ob eine Geschäftsgebühr abgerechnet werden kann, kann anhand Deiner Darstellung nicht gesagt werden. Sofern Du für die KF gefragt hast und nicht für die Rechnung an den Mandanten gilt: Selbst wenn eine GG entstanden ist, hat sie im KFA nichts zu suchen.
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#5

19.03.2019, 16:11

Nein das ist doch Quatsch. Das Gericht meint mit außergerichtlichen Kosten nicht die vorgerichtlichen Anwaltskosten, sondern die gerichtlichen. Das ist eine Kostenentscheidung im gerichtlichen Verfahren, da geht es nur um Kosten, die in diesem Verfahren angefallen sind. Verfahrensgebühr, gegebenenfalls Terminsgebühr, gegebenenfalls Einigungsgebühr. EG glaube ich aber nicht, ansonsten hätte es keine gerichtliche Kostenentscheidung gebraucht.
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#6

19.03.2019, 16:17

Also ich bin hier noch recht neu und mein Chef hat mir den Ordner mit "ich hab da kaum was gemacht" gegeben. Wenn ich den durchsehe, dann sind da eben sehr viele Schriftsätze von Parteien und vom Gericht drin, aber von uns so gut wie nichts, ich habe zum Beispiel nur von uns ein Schreiben ans Gericht gefunden, in dem wir uns der Erledigungserklärung der Klägerin anschließen und und beantragen die Kosten des Rechtsstreit der Klägerin aufzuerlegen.

Sorry wenn das für euch eine blöde Frage ist, ich mache sowas sonst tatsächlich nicht und ja, ich müsste hier dann wohl auch einen KFA machen, dafür soll die Rechnung ja sein.
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#7

19.03.2019, 16:55

Keine blöde Frage, sorry wenn das komisch rüberkam. Du musst unterscheiden, ob du gegenüber dem Mandanten abrechnest, oder ob du KFA stellen sollst.
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#8

19.03.2019, 17:00

Ich soll einen KFA stellen, die Klägerin soll zahlen. Auf welcher Grundlage wird die Rechnung denn dann erstellt? RA-Micro fragt danach wenn ich die Rechnung darüber anfangen möchte.
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#9

19.03.2019, 17:42

Bei Erledigterklärung ist zumindest eine VG entstanden. Die TG nur, wenn Ihr auch an einem Termin teilgenommen habt. Beide Gebühren sind Festgebühren, die entstehen in Höhe von 1,3 bzw. 1,2 - unabhängig davon, wie umfangreich Ihr tätig geworden seid. Die vorgerichtliche GG spielt für die Kostenfestsetzung keine Rolle. Wenn sie entstanden ist, könnt Ihr sie nur gegenüber dem Mandanten abrechnen, der Gegner schuldet sie nicht.

Erstmal musst Du klären, was Deine Aufgabe ist - Rechnung an Mdt stellen, oder Kostenfestsetzung beantragen?

Wie das alles über RA-Micro gelöst wird, ist dann wieder eine andere Frage. Die ich leider nicht beantworten kann.
MadameSecretary
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#10

20.03.2019, 09:15

Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort! :thx

Ich habe sie mit dem Hinweis "hier musst du nach RVG abrechnen" bekommen. Ich gehe davon aus, dass ich einen KFA machen soll, denn die Gegenseite soll ja zahlen.

VG = Verhandlungsgebühr, nicht Vergleich, oder? :oops:

Als ich den Ordner gestern noch mal durchgegangen bin, habe ich von uns tatsächlich nur zwei Schriftsätze gefunden: einmal, dass wir das Mandat von einem anderen RA übernommen haben und einmal den, den ich schon erwähnt habe mit der Erledigungserklärung.
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