Erhöhungsgebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ksuscha
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#1

19.03.2019, 12:52

Hallo liebe Kolleginnen,
ich brauche Euren Rat.
Reiserecht - Flugverspätung - 2 Betroffene (Ehefrau und Ehemann). Abträtungserklärung an Ehemann. Kann ich die Erhöhungsgebühr für die Ehefrau in Rechnung stellen oder nicht? :patsch
vielen Dank
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Muschel
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#2

19.03.2019, 13:01

Also ich kann jetzt nur davon sprechen wie das hier immer war. Aber eine Abtretungserklärung hat die Gegenseite nicht aktzeptiert. Selbst das Gericht war bei der Klage der Meinung, dass jeder selbst seine Ansprüche geltend machen muss.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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AliceImWunderland
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#3

19.03.2019, 13:05

Wenn der Ehemann aufgrund der Abtretungserklärung die Ansprüche der Ehefrau geltend macht, gibt es keine Erhöhungsgebühr.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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ksuscha
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#4

19.03.2019, 13:06

vielen Dank. Den Flug hatte ja der Ehemann für seine Ehefrau mitbestellt. Sie hat gar keine Vertrag mit der Fluggesellschaft.
Feldhamster
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#5

19.03.2019, 13:06

Hier im Forum gab es - nach meiner Erinnerung - das Thema schon mal, dass keine Erhöhungsgebühr entsteht sondern statt dessen die Geschäftsgebühr nach dem höheren Streitwert (Ansprüche beider Eheleute) entstanden ist.
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ksuscha
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#6

19.03.2019, 13:27

vielen Dank, ich spreche mit RA und werde nur 1,3 GG geltend machen aber nach dem höheren Streitwert
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