selbst. Beweisverfahren + 2 Klageverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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nullplan
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#1

19.03.2019, 12:27

Hallo zusammen,

ich bin einfach zu blöd für die Anrechenrei eines sBV auf ein anschließendes Klageverfahren, deshalb muss ich hier noch einmal nachfragen...

Wir haben ein sBV und zwei anschließende Klageverfahren gehabt.
Selbstverständlich ist das sBV auch noch aus 2009, die Klageverfahren aus 2014 und 2017.

Im sBV habe ich einen Beschluss, in dem der Streitwert auf 455.000,00 EUR lautet.
Dieser ist wiederum gesplittet auf die beiden Klageverfahren 2014 = Streitwert: 119.000,00 EUR und 2017 = Streitwert: 335.000,00 EUR

In dem Klageverfahren haben wir jetzt Urteile erhalten: 2014 = Streitwert: 118.869,15 und 2017 = Streitwert: 797.144,22 EUR

Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:

sBV (altes RVG)
3100 1,3 455.000,00
3104 1,3 455.000,00
+ Auslagen...

Klageverfahren 2014 (neues RVG)
3100 1,3 118.869,15
./. 3100 1,3 119.000,00
3104 1,2 94.467,06
+ Auslagen...

Klageverfahren 2017 (n. RVG)
3100 1,3 797.144,22
./. 3100 1,3 335.000,00
3104 1,2 797.144,22
+ Auslagen...

Bin ich soweit richtig oder doch vollkommen auf dem Holzweg??
Über jede Rückmeldung wäre ich sehr dankbar

VG nullplan
Feldhamster
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#2

19.03.2019, 12:45

Auf die Schnelle klingt dein Abrechnungsvorschlag für mich richtig, jedoch musst du beachten (ergibt sich nicht konkret aus dem Vorschlag), dass du die Verfahrensgebühr nach altem Recht (also alter Gebührenhöhe) nur anrechnest.
nullplan
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#3

19.03.2019, 12:56

Vielen Dank Feldhamster!
Ich verstehe dich also richtig, dass

3100 1,3 797.144,22 (neues RVG)
./. 3100 1,3 335 000,00 (altes RVG)
3104 1,2 797.144,22 (neues RVG)

korrekt??
Feldhamster
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#4

19.03.2019, 13:08

ja, allerdings für beide Klageverfahren, so wie du sie oben auch getrennt hast.
nullplan
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#5

19.03.2019, 15:06

Alles klar, vielen Dank!!!
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