In einer Unfallsache hat sich die gegenerische Versicherung mit der Regulierung viel Zeit gelassen und auf unsere Schreiben auch gar nicht mehr reagiert. Mandantin hat Klageauftrag erteilt und die Klage wurde auch bereits im Entwurf gefertigt (Anwältin musste nur noch drüber gucken).
Dann hat die Versicherung den Schaden plötzlich reguliert. Die Geschäftsgebühr hat sie bezahlt, kann ich die 0,8 VG jetzt auch mit denen abrechnen? Kann ich als Begründung / Rechtssprechung was angeben das die nicht rummosern?
Mandantin hat zwar auch Rechtsschutz aber leider mit SB.
Unfallsache- zahlt Gegner vorzeitige Beendigung Klage?
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Wenn ihr der Versicherung zuvor eine Frist gesetzt habt, würde ich die 3101 mit Verzug begründen und damit Kostenerstattung fordern. Wobei die Geschäftsgebühr natürlich anzurechnen ist.
Je nach Streitwert ist der Gebührenbetrag dann möglicherweise nicht sehr hoch....
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- Muschel
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Ja, wir hatten denen mehrmals eine Frist gesetzt, mit den unzähligen Erinnerungen. Supi, vielen Dank. Das mit der Anrechnung der GG ist mir bekannt, aber es sind immerhin noch knapp 50 € übrig.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Regulierungsfrist sollte nach der Rechtsprechung 6 Wochen betragen. Danach kann ggf geklagt werden. Vorher nützt auch keine Fristsetzung.
- Muschel
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Das mit den 6 Wochen muss ich mir mal merken, sind leider unter 6 Wochen. Die 6 Wochen rechnen sich doch sicher ab Aufstellung der Schadenpositonen mit Fristsetzung zur Zahlung oder ab Kenntnis vom Vorfall?
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Ab spezifiziertem Anspruchsschreiben. Im Verkehrslexikon gibt es ein paar Urteile dazu.