Verfahren vor dem Integrationsamt mit anschließendem Kündigungsschutzverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blondelicious
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#1

14.03.2019, 14:31

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe, habe so eine Abrechnung noch nie gemacht und bin die einzige ReNo bei mir auf der Arbeit und erst kürzlich aus der Ausbildung raus.

Es geht um folgendes:

Verfahren vor dem Integrationsamt wg. Zustimmung zur Kündigung. Integrationsamt hat zugestimmt. Firma hat Mitarbeiter daraufhin gekündigt. Mitarbeiter legt Kündigungsschutzklage ein. Das Verfahren wird mit einem Vergleich abgeschlossen.

Ich muss also zwei Rechnungen erstellen:

1. Verfahren Integrationsamt:
SW: 5000 €
1,3 Geschäftsgebühr
Postentgelte
Mwst

2. Kündigungsschutzverfahren:
SW: 3 Bruttomonatsgehälter + 1 Gehalt mehr bei Vergleich wg. Zeugnisregelung

1,3 Verfahrensgebühr
0,8 Differenzverfahrensgebühr
1,0 Einigungsgebühr
1,5 Einigungsgebühr
1,2 Terminsgebühr
Postentgelte
Mwst


Meine Frage ist nun: Muss ich die Geschäftsgebühr nicht anrechnen? Wenn ja, wie? auf die 1,3 Verfahrensgebühr oder auf die 0,8? Oder gar auf beide? Bin da etwas verwirrt, weil wir so eine Abrechnung in der Konstellation glaube ich nicht in der Schule hatten.

:thx
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
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Adora Belle
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#2

14.03.2019, 14:45

Erstmal großes Lob für Deine Fragestellung. Alles wichtige ist da, Du hast einen vernünftigen Vorschlag mitgebracht, und alles auf die eine Frage eingedampft. Hier ist die Antwort: rvg-ab-1-8-2013-f98/integrationsamt-wid ... 71957.html Keine Anrechnung, da verschiedene Angelegenheiten.
Blondelicious
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#3

14.03.2019, 15:21

Adora Belle hat geschrieben:
14.03.2019, 14:45
Erstmal großes Lob für Deine Fragestellung. Alles wichtige ist da, Du hast einen vernünftigen Vorschlag mitgebracht, und alles auf die eine Frage eingedampft. Hier ist die Antwort: rvg-ab-1-8-2013-f98/integrationsamt-wid ... 71957.html Keine Anrechnung, da verschiedene Angelegenheiten.
Super, danke für die schnelle Antwort!! :thx :thx :thx
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