Hauptsacheverfahren nach einstweiligem Verfügungsverfahren
Verfasst: 14.03.2019, 10:04
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich gerade auf dem Schlauch stehe..
Es gab ein EV-Verfahren gegen unseren Mandanten mit einem Urteil - Kostenquotelung. (GW 50.000 €)
Anschließend ein Hauptsacheverfahren mit dem Ausgang des Anerkenntnisurteils. (GW 10.000 €)
Dadurch dass das Hauptsacheverfahren nunmehr einen geringen Streitwert hat, geht dieser auch auf das einstweilige Verfügungsverfahren über?
Die Frage stellt sich der Mandant, ob er nun eine Überzahlung der RA Gebühren + Kosten vorgenommen hat im EV-Verfahren?
Ich hab gerade echt Brett vor Kopf.
Ich würde sagen nein, aber kann es nicht begründen. Kann mir jemand eine Gedächtnisstütze geben?
ich weiß nicht, ob ich gerade auf dem Schlauch stehe..
Es gab ein EV-Verfahren gegen unseren Mandanten mit einem Urteil - Kostenquotelung. (GW 50.000 €)
Anschließend ein Hauptsacheverfahren mit dem Ausgang des Anerkenntnisurteils. (GW 10.000 €)
Dadurch dass das Hauptsacheverfahren nunmehr einen geringen Streitwert hat, geht dieser auch auf das einstweilige Verfügungsverfahren über?
Die Frage stellt sich der Mandant, ob er nun eine Überzahlung der RA Gebühren + Kosten vorgenommen hat im EV-Verfahren?
Ich hab gerade echt Brett vor Kopf.
Ich würde sagen nein, aber kann es nicht begründen. Kann mir jemand eine Gedächtnisstütze geben?