Reisekosten 1 Termin in 2 Sachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Juty
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#1

13.03.2019, 17:11

Guten Abend!
Kurz vor Feierabend muss ich noch denken!
Wir haben einen Mandanten in zwei Unterhaltsverfahren vertreten. Die Termine in beiden Sachen - unterschiedliche AZ - fanden auswärts am selben Tag statt.
Bekomme ich für jedes Verfahren die Reisekosten (Fahrt- und Abwesenheitsgeld) oder muss ich das 50 : 50 splitten?
Und die Kilometer bekomme ich doch für die Fahrten Kanzlei-Gericht-Kanzlei? Mein Chef ist da anderer Meinung. Ich argumentiere, dass er ja auch wieder zur Kanzlei zurück muss!
Danke im Voraus und für die, die wie ich noch arbeiten, später einen schönen Feierabend!
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Anahid
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#2

13.03.2019, 17:36

Unabhängig davon, dass ich mir sicher bin, diese Frage hier im Forum schon beantwortet gesehen zu haben: Die Reisekosten sind aufzuteilen, wenn durch die Fahrt mehrere Termine erledigt wurden; in Deinem Fall also 50 %.

Und ja, selbstverständlich werden für die Kilometer die Hin- und Rückreise genommen. Dein Chef verwechselt das wohl mit der Steuererstattung durch das Finanzamt. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Adora Belle
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#3

13.03.2019, 17:54

Ggf. aber auch Kanzlei-Gericht-Wohnung oder Wohnung-Gericht-Kanzlei, siehe Vorb.7 Abs.2.
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