Zeithonoror abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ruebchen
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#1

13.03.2019, 10:39

Hallo,

ich hab sowas noch nie gemacht und bin mir da jetzt auch ziemlich unsicher, wie das gemacht hat.

Kann mir vielleicht jemand den ein oder anderen Tipp geben, wie man die Kostennote erstellt mit dem Zeithonorar?

Lieben Dank vor ab
Tiffi12
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#2

13.03.2019, 10:58

Hallo,
in unserer Rng steht:
Zeithonorar gem. Vereinbarung ....Stunden x (vereinbarter Betrag) = ....€
zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer

LG
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Anahid
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#3

13.03.2019, 11:05

Grundsätzlich bietet RAM die Möglichkeit Zeithonorar abzurechnen. Dafür müssten die Zeiten dort eingepflegt sein. Ist das nicht gemacht worden, kann man die auch nachträglich eintragen. Grundsätzlich muss einer Zeithonorarabrechnung eine Aufstellung beigefügt werden, wann welche Zeiten angefallen sind. Hast Du eine solche Auflistung zumindest in der Akte?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Feldhamster
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#4

13.03.2019, 11:07

Anahid hat geschrieben:
13.03.2019, 11:05
Grundsätzlich muss einer Zeithonorarabrechnung eine Aufstellung beigefügt werden, wann welche Zeiten angefallen sind. Hast Du eine solche Auflistung zumindest in der Akte?

Zusätzlich wurde mir in einem Seminar empfohlen zu den angefallenen Zeiten noch kurz anzugeben, welche Tätigkeit entfaltet worden ist, wie z.B. Rechtsprechung geprüft, Schriftsatz gefertigt etc. Nur dann könne der Mandant die Zeiten ordnungsgemäß nachvollziehen.
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booo
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#5

13.03.2019, 11:12

Feldhamster hat geschrieben:
13.03.2019, 11:07
Anahid hat geschrieben:
13.03.2019, 11:05
Grundsätzlich muss einer Zeithonorarabrechnung eine Aufstellung beigefügt werden, wann welche Zeiten angefallen sind. Hast Du eine solche Auflistung zumindest in der Akte?

Zusätzlich wurde mir in einem Seminar empfohlen zu den angefallenen Zeiten noch kurz anzugeben, welche Tätigkeit entfaltet worden ist, wie z.B. Rechtsprechung geprüft, Schriftsatz gefertigt etc. Nur dann könne der Mandant die Zeiten ordnungsgemäß nachvollziehen.
*zustimm* und *zustimm*

Wir dokumentieren auch alles ganz genau (hab ich allerdings in einer separaten Excelliste inkl. Formeln und Endbetrag, sodass ich dann im RA-Programm nur noch den Nettobetrag in die Rechnung eingeben kann - Chef wollte dieses Modul im Programm nicht extra bezahlen :roll: )
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
ruebchen
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#6

13.03.2019, 14:35

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Eine gesonderte Excel-Tabelle habe ich auch dazu bekommen.
Läuft das dann im RA-Micro über § 34?
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Anahid
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#7

13.03.2019, 16:35

ruebchen hat geschrieben:
13.03.2019, 14:35
Läuft das dann im RA-Micro über § 34?
Nein, über § 3a. Wenn ich eine separate Aufstellung habe ergänze ich den Text hinter Vergütungsvereinbarung und schreib da noch hin xxx Stunden gem. anliegender Aufstellung á ......€/Std.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
MadameSecretary
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#8

19.03.2019, 16:00

Hallo,

wir machen fast nur Zeithonorarabrechnungen. Wenn du in RA-Micro unter GEBÜHREN aur ZH-Honorar gehst und dann das Aktenzeichen eingibst, erstellt das Programm dir die Rechnung nahezu selbst, wenn vorher alles im Kostenblatt eingetragen wurde.

Ich korrigiere in Word dann noch die Texte in der Zeitaufstellung, da diese durch die Spracherkennung oft fehlerhaft sind.
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