Hallo ihr Lieben
wir haben in einer Akte einen Beschluss des Amtsgerichts über die Ablehnung einer beantragten Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens erhalten. Hiergegen haben wir nun fristgerecht Beschwerde eingelegt. Nun soll ich die Einlegung der Beschwerde abrechnen. In dieser Angelegenheit habe ich bisher die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit abgerechnet und entsprechend angerechnet. Also 1,3 Geschäftsgebühr und 1,3 Verfahrensgebühr. Rechne ich nun bezüglich der Beschwerde eine 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG ab und 7002 VV RVG Post- und Telekommunikationspauschale?
Bin für jede Hilfe dankbar, ich stehe da leider gerade total auf dem Schlauch
Vielen Dank im Voraus
Abrechnung Beschwerde
- Anahid
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War grad selbst irgendwie der Auffassung, dass es da keine gesonderte Gebühr gibt. Hab mir aber mal die Mühe gemacht, die Forensuche zu benutzen und gemäß dem älteren Thread entsteht hier eine Gebühr Nr. 3500 VV RVG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.