Abrechnung Beschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Amy08
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#1

13.03.2019, 10:24

Hallo ihr Lieben :wink1

wir haben in einer Akte einen Beschluss des Amtsgerichts über die Ablehnung einer beantragten Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens erhalten. Hiergegen haben wir nun fristgerecht Beschwerde eingelegt. Nun soll ich die Einlegung der Beschwerde abrechnen. In dieser Angelegenheit habe ich bisher die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit abgerechnet und entsprechend angerechnet. Also 1,3 Geschäftsgebühr und 1,3 Verfahrensgebühr. Rechne ich nun bezüglich der Beschwerde eine 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG ab und 7002 VV RVG Post- und Telekommunikationspauschale? :kopfkratz

Bin für jede Hilfe dankbar, ich stehe da leider gerade total auf dem Schlauch :patsch

Vielen Dank im Voraus
:thx
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Anahid
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#2

13.03.2019, 10:35

Seid Ihr zuvor schon im Zwangsversteigerungsverfahren tätig gewesen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Amy08
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#3

13.03.2019, 10:38

Wir waren bisher außergerichtlich tätig und haben ansonsten nur den Antrag auf Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens gestellt und entsprechend begründet
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#4

13.03.2019, 11:03

War grad selbst irgendwie der Auffassung, dass es da keine gesonderte Gebühr gibt. Hab mir aber mal die Mühe gemacht, die Forensuche zu benutzen und gemäß dem älteren Thread entsteht hier eine Gebühr Nr. 3500 VV RVG.
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#5

13.03.2019, 11:11

Hatte zwar auch schon geschaut, ob ich einen Beitrag diesbezüglich finde, hatte diesen aber scheinbar übersehen.

Vielen lieben Dank für die super schnelle Hilfe! :thx
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