Wir wurden zur Terminsvertretung beauftragt und nun soll ich die Sache gegenüber den Kollegen abrechnen. Abgerechnet werden soll nach den gesetzlichen Gebühren.
Die Auftraggeber sind eine Familie mit minderjährigem Kind. Die Mutter hat die Ansprüche gegenüber dem Vater abgetreten. In der Klage sind allerdings alle drei als Kläger aufgeführt.
Nun möchte ich die Akte abrechnen. Fällt hier eine Gebührenerhöhung wegen mehreren Auftraggebern an? Die Untervollmacht läuft auf "Kläger 1 u. a.".
Gebührenrhöhung Terminsvertretung
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Welche Erhöhung willst du abrechnen? Ihr wurdet doch bestimmt vom Hauptbevollmächtigten und nicht von dessen Mandanten mit der TV beauftragt. Demnach stellt sich die Frage imho überhaupt nicht, weil keine Auftraggebermehrheit besteht.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Heißt gesetzliche Gebühren, dass die Gebühren des Terminsvertreters anfallen sollen? Dann wurde im Namen der Mandanten beauftragt.
Fallen denn überhaupt Erhöhungen an? Abgetretene Ansprüche klingt so danach, dass die Gegenstände aller drei Kläger addiert werden.
Fallen denn überhaupt Erhöhungen an? Abgetretene Ansprüche klingt so danach, dass die Gegenstände aller drei Kläger addiert werden.
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Genau wir sollen ganz normal nach RVG abrechnen, also keine Gebührenteilung o. ä.
Die Rechnung soll auf den Mandanten ausgeschrieben werden und diese geht dann der RS zu.
Das minderjährige Kind wird von den Eltern vertreten und die Mutter hat ihre Ansprüche gegenüber dem Vater abgetreten. In der Klage wurden aber alle drei als Kläger aufgeführt.
Die Rechnung soll auf den Mandanten ausgeschrieben werden und diese geht dann der RS zu.
Das minderjährige Kind wird von den Eltern vertreten und die Mutter hat ihre Ansprüche gegenüber dem Vater abgetreten. In der Klage wurden aber alle drei als Kläger aufgeführt.
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Und um welche Art Ansprüche geht es? Wie gesagt, wenn jeder einen eigenen persönlichen Anspruch hat, werden die Werte addiert, es entsteht keine Erhöhung.
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Es geht um Reisemängel, Flugverspätung, Umleitungen.
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Jo, dacht ich doch. Werte-Addition, 1,3 VG aus dem Gesamtwert. Bzw. für Euch als UBV 0,65 VG.
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Alles klar. Dankeschön