Hallo,
ich habe hier eine Sache wo wir gegen den Rentenbescheid des Mdten Widerspruch eingelegt haben, da seine Rente wegen Kindesunterhalt gekürzt wurde. Die Behörde teilte zwischenzeitlich mit, dass der Widerspruch eingegangen ist und jetzt habe ich einen Rentenbescheid erhalten womit der Mdt wieder die volle Rente erhält ab 01.03.2019. Da ich seit Ewigkeiten kein Sozialrecht mehr hatte jetzt meine Fragen: Kann ich der Behörde die Kosten der Sache auferlegen da sie ja abgeholfen hat auch wenn ich darüber kein direktes Schreiben habe? Welche Gebühren kann ich hier für den Widerspruch abrechnen?
Welche Gebühren Sozialrecht? Widerspruch gg. Rentenbescheid
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja richtig, 2302 ist hier genau die richtige Nummer
Und ja, die Behörde hat die Kosten zu erstatten (§ 63 SGB X).
Und ja, die Behörde hat die Kosten zu erstatten (§ 63 SGB X).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.