Welche Gebühren Sozialrecht? Widerspruch gg. Rentenbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

11.03.2019, 12:30

Hallo,

ich habe hier eine Sache wo wir gegen den Rentenbescheid des Mdten Widerspruch eingelegt haben, da seine Rente wegen Kindesunterhalt gekürzt wurde. Die Behörde teilte zwischenzeitlich mit, dass der Widerspruch eingegangen ist und jetzt habe ich einen Rentenbescheid erhalten womit der Mdt wieder die volle Rente erhält ab 01.03.2019. Da ich seit Ewigkeiten kein Sozialrecht mehr hatte jetzt meine Fragen: Kann ich der Behörde die Kosten der Sache auferlegen da sie ja abgeholfen hat auch wenn ich darüber kein direktes Schreiben habe? Welche Gebühren kann ich hier für den Widerspruch abrechnen?
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Anahid
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#2

11.03.2019, 12:36

Du bist ja nun wirklich schon ewig hier. Abrechnungsvorschlag? ;)
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#3

11.03.2019, 12:43

Kann ich hier die 2302 abrechnen?
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#4

11.03.2019, 14:37

Ja richtig, 2302 ist hier genau die richtige Nummer :)

Und ja, die Behörde hat die Kosten zu erstatten (§ 63 SGB X).
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#5

12.03.2019, 07:49

Super vielen Dank!
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