Honorar Zwangsversteigerung - Verteilungsverfahren und außergerichtlich?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Neffi
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#1

08.03.2019, 12:53

Ich hoffe, dass das Thema hier richtig ist:

Mandant reist in der Weltgeschichte rum und zahlt Unterhaltsschulden nicht. In D hatte er ein Haus, welches zwangsversteigert wurde. Es gibt einen Auskunftstitel + eine im Grundbuch eingetragenen Pfändungsvermerk.

Geld kam zur Hinterlegungsstelle, da Mandant mit der Versteigerung in D keinen Wohnsitz mehr hatte und nicht klar war, wer welchen tatsächlichen Anteil am Geld bekommt.

Wir wurden beauftragt, die Verteilung für den Schuldner zu klären und haben mit der Gegenseite eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Verteilung regelt. Es wurde mehrfach bezüglich der Unterhaltshöhe geschrieben + Nachweise über die Unterhaltsberechtigung verlangt/vorgelegt.

Kriege ich dafür wirklich nur die 3311 Nr. 2 VV aus dem Hinterlegungsbetrag + eine Einigungsgebühr (1003 VV) für die Verteilungsvereinbarung?

Es wurde ja neben der Einigung über die Auszahlung des hinterlegten Versteigerungserlöses auch der konkrete Unterhaltsanspruch (zum Abschluss der ganzen Angelegenheit auch für die Zukunft) ermittelt...
kann man noch für die endgültige Klärung des Unterhaltsanspruchs eine außergerichtlich Gebühr abrechnen?
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Anahid
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#2

08.03.2019, 13:23

Selbstverständlich kannst Du das. die Klärung des Unterhaltsanspruchs ist eine eigene Angelegenheit.
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