Strafsache - Mandant in JVA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

07.03.2019, 15:24

Hallo zusammen, ich habe hier eine Pflichtverteidigung. Wir wurden erst nach Anklage bestellt. Soweit alles klar.

Zum Mandanten hatten wir lange keinen Kontakt, weil dieser in der JVA saß wegen eines anderen Verfahrens und das lange nicht bekannt war (auch dem Gericht nicht).

Chef hat den MA dann sogar in JVA besucht und die Sache besprochen, als es raus kam.

Jetzt meine Frage:
Zuschlag Haft ja oder nein?

Danke!!
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Feldhamster
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#2

07.03.2019, 15:28

Ja. Es ist egal wegen welchem Verfahren der Mandant in Haft ist. Es gilt nur, dass er in Haft ist.
Du musst lediglich schauen, ob wirklich bei jeder Gebühr der Haftzuschlag zeitlich entstanden ist.

Beispiel:
PV-Bestellung am 01.03., Haftbeginn jedoch erst 06.03., dann GG ohne Haftzuschlag und VG mit Haftzuschlag.
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#3

07.03.2019, 16:48

Feldhamster hat geschrieben:
07.03.2019, 15:28
Ja. Es ist egal wegen welchem Verfahren der Mandant in Haft ist. Es gilt nur, dass er in Haft ist.
Du musst lediglich schauen, ob wirklich bei jeder Gebühr der Haftzuschlag zeitlich entstanden ist.

Beispiel:
PV-Bestellung am 01.03., Haftbeginn jedoch erst 06.03., dann GG ohne Haftzuschlag und VG mit Haftzuschlag.

Ok, super. Vielen Dank!!

:thx
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