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Italienischer Mandant - Kosten zahlt jetzt Gegner

Verfasst: 06.03.2019, 10:23
von anwaltsliebling
Guten Morgen,

wir vertreten einen italienischen Mandanten, der für eine deutsche Firma Werkleistungen erbrachte und sein Geld nicht bekam, vor Gericht. Der deutsche Gegner will sich jetzt einigen und alle Kosten wissen. Gegenüber dem Mandanten würde ich ja normalerweise ohne Umsatzsteuer abrechnen, aber wie verhält es sich jetzt, wenn der Gegner die Kosten trägt? Der muss das ja auch irgendwie "verbuchen". Vielen Dank schon mal.

Re: Italienischer Mandant - Kosten zahlt jetzt Gegner

Verfasst: 06.03.2019, 10:27
von Xeenu
Es ist B2B. Leistungsort der sonstigen Leistung ist der Empfängerort. Also dann jetzt Deutschland. Die Leistung ist umsatzsteuerbar und -pflichtig mit dem Regelsteuersatz von 19%. Anders in Italien. Dann ist Leistungsort Italien, es fällt italienische USt an, die aber vom Empfänger erklärt werden muß. Der Leistungserbringer rechnet ohne USt ab und vermerkt auf der Rechnung 13b Umkehr der Steuerschuldnerschaft.

Re: Italienischer Mandant - Kosten zahlt jetzt Gegner

Verfasst: 06.03.2019, 10:39
von Anahid
Wenn dem Mandanten keine USt berechnet werden kann, dann kann auch bei der Gegenseite keine USt gefordert werden. Denn letztendlich musst Du eine Rechnung auf den Mandanten ausstellen von der dann die Zahlung der Gegenseite abzuziehen ist, sodass diese mit Null endet und diese Rechnung musst Du dem Mandanten ja auf jeden Fall zur Verfügung stellen.

Re: Italienischer Mandant - Kosten zahlt jetzt Gegner

Verfasst: 06.03.2019, 11:40
von anwaltsliebling
Ok, vielen Dank. Das habe ich mir schon gedacht, war aber unsicher.