Seite 1 von 3

Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 28.02.2019, 13:00
von Trine
Hallo,

kurze Frage,

welche Gebühren würdet ihr in Ansatz bringen, wenn wir den Einspruch gegen VB in 1. Instanz zurücknehmen, da RZV durch die Parteien getätigt wurde.

1,3 VG
und 1,0 EG
hierzu noch eine 1,2 TG ´

oder ersteht für das Mitwirken der RZV keine Gebühr ?

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 28.02.2019, 13:37
von Anahid
Womit willst Du die TG begründen?

Für das Mitwirken an einer Ratenzahlungsvereinbarung entsteht die EG, allerdings nur aus einem Streitwert von 20 % des Anspruchs (§ 31 b RVG).

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 28.02.2019, 13:55
von Trine
Also wir haben sie auch verfasst. Die RVZ zwischen den Parteien. Nun zahlt der Mdt. Raten an den Kläger und der Einspruch gegen unseren Mandanten wurde zurückgenommen.

der Mdt. hat uns ein Tag vor Termin zur mündl. Verhandlung beauftragt, und wir konnten eine Terminaufhebung kurzfristig durch viele Telefonate etc. herbeiführen.

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 28.02.2019, 13:58
von Anahid
Kein Termin, keine TG. Es gibt auch keinen gerichtlichen Vergleich oder Beschluss, der das Verfahren beendet...darum nochmals: womit willst Du die TG begründen?

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 28.02.2019, 14:04
von Trine
Vergleichsgespräche von RA zu RA telefonisch !?

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 28.02.2019, 14:11
von Anahid
Und wo sind die bislang erwähnt? ;)

Ja, die lösen natürlich eine TG aus.

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 28.02.2019, 14:23
von Trine
zb. im dritten Beitrag ;-)

Also würdest du eine 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 EG 20 % abrechnen ?

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 28.02.2019, 16:56
von Anahid
Jepp. Genau das würde ich abrechnen. :)

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 01.03.2019, 07:27
von Trine
Ok :-))))) Daaaaaaaaaanke :-)

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 12.12.2019, 09:08
von Trine
Hallo zusammen,

so, nun komme ich auf den obigen Fall zurück! Der Mandant zahlt seine Gebühren nicht, ich beantrage KFA nach § 11 RVG und das Gericht möchte nun einen entsprechenden Vortrag für die von mir in Ansatz gebrachten 1,2 TG und 1,0 EG (20%) .. Weil sie es aus der Gerichtsakte nicht entnehmen können. Ich könnte mich ja im Netz tot lesen, aber ich kann es einfach rechtlich nicht begründen.

Habt ihr Ideen?

Lieben Dank :wink2