Abrechnung Strafrecht Freispruch Unterbringung § 63 StGB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

28.02.2019, 09:29

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier eine Strafsache die ich abrechnen soll. Der Mandant ist wegen schuldunfähig freigesprochen worden aber soll gemäß § 63 StGB untergebracht werden. Kann mir jemand sagen, ob ich hier die Wahlverteidigergebühren abrechnen kann oder nur die Pflichtverteidigergebühren?

Vielen Dank schon mal!
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Adora Belle
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#2

28.02.2019, 10:06

Wenn eine Maßregel angeordnet wurde, bleibt es bei der Kostentragungspflicht des Angeklagten, §465 Abs.1 Satz 1 StPO. Insofern kannst Du auch nur PV-Vergütung abrechnen. Das sollte sich aber auch aus der Kostengrundentscheidung ergeben.
Naturini
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#3

28.02.2019, 12:36

Danke!
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