Rücknahme PKH nach PKH-Bewilligung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Feldhamster
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#11

27.02.2019, 11:29

Wie hoch wären denn die Anwaltsgebühren insgesamt?

Unabhängig davon meine Meinung: Wenn jemand im Monat nach Abzug seiner Verbindlichkeiten 600 € zur freien Verfügung hat, kann er davon auch 300 € Raten zahlen.
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mücki
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#12

27.02.2019, 12:20

Ohne nochmal auf die Beweggründe einzugehen, da das letztlich die Anwälte entscheiden müssen:

Einen bereits beschiedenen Antrag kann man nicht mehr zurücknehmen, siehe hierzu meine vorherigen Beiträge sowie den von Adora.
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Adora Belle
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#13

27.02.2019, 14:08

Ich würde dabei nicht mitspielen, sondern hätte schon im Vorfeld die PKH-Beantragung abgewählt. Aber dafür ist es jetzt zu spät. Kann mir auch nicht vorstellen, dass man da vernünftig wieder rauskommt. Als erstes will doch das Gericht jetzt die Gerichtskosten, wenn die PKH nicht mehr gelten soll.
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Soenny
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#14

04.07.2019, 16:48

Ich habe das "Problem" jetzt auch. MA hat Bewilligung mit Rate und möchte jetzt lieber doch selber zahlen (ich verstehe es auch nicht :roll: ) Ich bin sicher, daß sie das auch kann und macht, also da habe ich keine Bedenken.

MA ist nicht Antragsteller des Verfahrens. Antragsteller hat VKH bekommen. Ich gehe davon aus, daß die Mandantin dann als Zweitschuldnerin wegen der Gerichtskosten in Anspruch genommen wird oder?

Ich bin auch etwas ratlos, was ich jetzt machen soll :oops:
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#15

04.07.2019, 18:29

Ist das Verfahren denn schon beendet?
Erst dann weiß man doch, wie hoch letztlich die GK sein werden.
Derzeit kannst du mE nichts weiter machen als abwarten und die VKH laufen lassen.
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Soenny
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#16

04.07.2019, 19:51

Bisher ist beiden Parteien VKH bewilligt worden, Termin ist am 12.7.
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#17

04.07.2019, 21:44

Ganz ehrlich: Ich würde mich bei so einem kurzfristigen Termin nicht auf eine direkte Ratenzahlung mit der Mandantin einlassen. Zu groß ist das Risiko, dass sie nach Beendigung des Verfahrens die Raten einstellt und ihr auf euren offen Gebühren sitzt. Lasst euch von der Staatskasse bezahlen und die Mandantin soll dorthin ihre Raten zahlen. Sie hätte sich vor Antragstellung bzw. bei Ausfüllen des Formulars und Durchlesen des Hinweisblattes sich die ganze Sache überlegen können. Wenn die Mandantin das Hinweisblatt nicht gelesen hat - ihr Pech. Ich würde an eurer Stelle nicht auf einen gesicherten Zahlungsschuldner (Staatskasse) verzichten.
Zumal sie als Zweitschuldner für die GK so oder so geführt werden wird.
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