Rücknahme PKH nach PKH-Bewilligung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Trine
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#1

26.02.2019, 11:22

Hallo zusammen, kann man PKH zurücknehmen, nach dem der Bewilligungsbeschluss schon vorliegt?
:thx
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mücki
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#2

26.02.2019, 11:43

Im Prinzip kann man das. Stellt sich nur die Frage, warum man das tun sollte. Aber - als Tipp am Rande - man kann auch gem. § 120a mitteilen, dass die Grundlage der Bewilligung entfallen und daher die Bewilligung der PKH aufzuheben ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Trine
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#3

26.02.2019, 12:20

meinst du, die Frage WARUM ist bei der Rücknahme relevant?
§120 a ist nicht maßgebend, da der Beschluss ganz aktuell ist.
:thx
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mücki
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#4

26.02.2019, 13:48

Naja, mann muss die Rücknahme nicht begründen, sollte aber eventuelle Folgen bedenken. Wenn z.B. eine Klage bedingt auf die Bewilligung von PKH eingereicht wurde, würde die Rücknahme des PKH-Antrages ggf. auch Auswirkungen auf das Klageverfahren haben. Warum sollte § 120 a nicht maßgeblich sein, dieser gilt ab Bewilligung, Abs. 1 S. 4 nennt lediglich eine Höchstgrenze! Wenn also die Grundlage entfallen ist, also Mdt. zu Geld gekommen wäre, müsste dann die entsprechende "Anzeige" gem. § 120a gemacht werden.
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#5

26.02.2019, 14:10

Ich muss mich aber korrigieren.
Ihr könnt den Antrag nicht mehr zurücknehmen, da der Beschluss aufgehoben werden muss. Ihr könntet also versuchen, formlos die Aufhebung zu beantragen. Ob das ohne Begründung durch geht, weiß ich allerdings nicht.
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Adora Belle
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#6

26.02.2019, 23:23

Was soll denn damit erreicht werden? Einen bereits beschiedenen Antrag kannst du nicht zurücknehmen.
Trine
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#7

27.02.2019, 10:36

Die Mandantin möchte kein PKH mehr - die festgesetzten Raten sind ihr zu hoch - kann sie einfach nicht begleichen bei der Staatskasse. Möchte dann lieber bei uns Raten zahlen ;)
:thx
Feldhamster
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#8

27.02.2019, 10:57

Naja, aber ihr müsst bedenken, dass ihr dann das Risiko habt, dass die Ratenzahlung nicht pünktlich/regelmäßig erfolgt. Bei der Staatskasse habt ihr sicheren Zahlungseingang.
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, dass ihr die Raten zu hoch sind. Wenn sie alle Zahlungsverpflichtungen angegeben hat, ist von dem verbleibenden Betrag nunmal die Hälfte an Rate aufzubringen. D.h. sie kann allen Verpflichtungen nachkommen und hat immer noch Geld zur Verfügung - nämlich den anderen Hälftebetrag.
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Tigerle
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#9

27.02.2019, 10:59

Trine hat geschrieben:
27.02.2019, 10:36
Die Mandantin möchte kein PKH mehr - die festgesetzten Raten sind ihr zu hoch - kann sie einfach nicht begleichen bei der Staatskasse. Möchte dann lieber bei uns Raten zahlen ;)
Dann wäre es ein Versuch bei Gericht die Herabsetzung der Raten mit entsprechender Begründung zu beantragen. Wie hoch sind denn die Raten? Das nächste ist, wenn Ihr Pech habt, dann lauft Ihr Eurem Geld hinterher.
Trine
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#10

27.02.2019, 11:17

knapp 300 € Raten. Der PKH Beschluss ist ganz frisch, also ich denke nicht, dass man da etwas beantragen könnte, auf geringere Raten ;-) Die Anwältin möchte der Mandantin scheinbar den Gefallen tun. Ich sollte herausfinden, ob man den Antrag auf PKH nach Bewilligung zurücknehmen kann. :-)
:thx
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