Verfahrensgebühr im Beschlussverfahren OHNE Antragstellung??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatjana H.
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#1

25.02.2019, 15:23

Hallöchen,

bekomme ich im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht eine Verfahrensgebühr, wenn ich KEINEN Antrag gestellt habe?

Hintergrund ist, dass wir eine Firma vertreten, wo die Gewerkschaft die BR-Wahl angefochten hat und der BR als Beteiligter zu 2) sich ebenfalls einen RA genommen hat. Dieser RA hat jedoch keine Anträge oder so gestellt. Die Anträge wurden ausschließlich von der Gewerkschaft (Beteiligte zu 1)) gestellt. Der RA des BR ist sich wenn überhaupt immer nur angeschlossen.

Dann kam ein Verhandlungstermin udn es erging Beschluss.

Dass also der RA des BR eine Termingebühr bekommt, möchte ich nicht bezweifeln. Jedoch bin ich mir bezüglich der Verfahrensgebühr nicht schlüssig. Da der RA des BR keine Anträge gestellt hat.

Für eure Hilfe bin ich wie immer dankbar.

:knutsch Liebe Grüße

Tatjana
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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#2

26.02.2019, 10:06

Wenn er sich anderen Anträgen anschließt hat er auch Anträge gestellt. Da reicht tatsächlich ein "will ich auch" völlig aus...

Allerdings hatte ich das noch nicht im Beschlussverfahren vor dem ArbG, da gabs in den Verfahren bei uns immer nur zwei Parteien.
Im Strafrecht hatte ich das Öfter. wenn in einem Verfahren mit 2 oder mehr Angeklagten läuft und ein Vertreter Freispruch beantragt, haben die anderen meistens nur "für meinen Mandanten ebenfalls" beantragt. (ob das so gesagt wurde, weiß ich nicht, aber im Protokoll stehts dann immer sinngemäß so)
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Anahid
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#3

26.02.2019, 10:51

Unabhängig davon kann eine TG nicht ohne eine VG entstehen. Wenn Du also die TG zubilligst, dann ist auch die VG entstanden.
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#4

26.02.2019, 19:57

Vorbem. 3: (2) "Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" - Anträge spielen keine Rolle (mehr)
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