Ist nicht schlimm. Das was dort besprochen wird ist gerade Thema für mich. Vielen Dank.Adora Belle hat geschrieben: ↑21.04.2020, 09:19Ich fürchte dazu kannst Du hier wenig Hilfe erwarten. Aber schau mal nebenan, bei den Rechtspflegern wird das Thema diskutiert.
Betreuung abrechnen
Ich bin bislang leider nicht dazu gekommen, aber vielen Dank für den Link. Da kann ich mich auch einfach als Reno anmelden?Adora Belle hat geschrieben: ↑21.04.2020, 09:19Ich fürchte dazu kannst Du hier wenig Hilfe erwarten. Aber schau mal nebenan, bei den Rechtspflegern wird das Thema diskutiert.
Weil es gerade mal wieder brennt frage ich hier noch mal zu folgenden Sachverhalt:
Wir sind Berufsbetreuer. Der zu Betreuende ist obdachlos, befand sich zum Zeitpunkt der Betreuungsübernahme aber im Krankenhaus und ist dann dort auch noch ein paar Wochen gewesen. Anschließend Reha (1-2 Wochen) und anschließend zurück in die Obdachlosigkeit. Zwischenzeitlich (erst seit zwei Wochen) konnten wir eine Unterkunft für ihn finden. Während der Obdachlosigkeit ist der zu Betreuende, sofern wir das mitbekommen haben, bei Freunden untergekommen.
Die Vergütungsansprüche habe ich wie folgt abgerechnet: Berufsbetreuer bei Nicht-Heimbewohner (altes Recht) bzw. C1.2 Andere Wohnform.
Jetzt habe ich vom Gericht eine Verfügung erhalten: ...bis zum Umzug dürfte sich die Vergütung nach C1.1.1 der Tabelle zu § 4 Abs. 1 VBVG richten, da der zu Betreuende keinen festen Wohnsitz hatte und im Krankenhaus war.
Ich bin eigentlich nicht gewillt, das so zu akzeptieren. Das Betreuungsgericht weiß um die Wohnungslosigkeit und natürlich war der zu Betreuende nur zeitweise im Krankenhaus und ansonsten "auf der Straße".
Ggf. würde ich die Vergütung noch mal stückeln in Krankenhaus/Reha (C1.1) und Obdachlosigkeit (C1.2). Frage vorher noch mal hier, da ich noch nicht so viel Erfahrung mit der Abrechnung von Betreuungssachen habe. Danke.
Wir sind Berufsbetreuer. Der zu Betreuende ist obdachlos, befand sich zum Zeitpunkt der Betreuungsübernahme aber im Krankenhaus und ist dann dort auch noch ein paar Wochen gewesen. Anschließend Reha (1-2 Wochen) und anschließend zurück in die Obdachlosigkeit. Zwischenzeitlich (erst seit zwei Wochen) konnten wir eine Unterkunft für ihn finden. Während der Obdachlosigkeit ist der zu Betreuende, sofern wir das mitbekommen haben, bei Freunden untergekommen.
Die Vergütungsansprüche habe ich wie folgt abgerechnet: Berufsbetreuer bei Nicht-Heimbewohner (altes Recht) bzw. C1.2 Andere Wohnform.
Jetzt habe ich vom Gericht eine Verfügung erhalten: ...bis zum Umzug dürfte sich die Vergütung nach C1.1.1 der Tabelle zu § 4 Abs. 1 VBVG richten, da der zu Betreuende keinen festen Wohnsitz hatte und im Krankenhaus war.
Ich bin eigentlich nicht gewillt, das so zu akzeptieren. Das Betreuungsgericht weiß um die Wohnungslosigkeit und natürlich war der zu Betreuende nur zeitweise im Krankenhaus und ansonsten "auf der Straße".
Ggf. würde ich die Vergütung noch mal stückeln in Krankenhaus/Reha (C1.1) und Obdachlosigkeit (C1.2). Frage vorher noch mal hier, da ich noch nicht so viel Erfahrung mit der Abrechnung von Betreuungssachen habe. Danke.
- Adora Belle
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Ich hätte Dir weiterhin empfohlen, die Frage bei den Rpfls zu stellen. Aber das hast Du ja inzwischen auch schon gemacht.