Abfindung/Verkehrsunfall

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anahid
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#11

12.02.2019, 09:13

Wenn der Abfindungsbetrag 200,00 € beträgt, kann gegenüber der gegnerischen Versicherung aus einem Streitwert von 300,95 € abgerechnet werden, was wiederum zu Gebühren von 83,54 € führt, die Ihr bereits erhalten habt. Hier ist nichts mehr abzurechnen. Ärgerlich, aber dadurch dass da kein Gebührensprung eintritt, ist es halt so.
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Feldhamster
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#12

12.02.2019, 09:20

Im ersten Beitrag von Ise hieß es Abfindungsvergleich. Das lässt mE die 1,5 EG 1000 entstehen.
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Anahid
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#13

12.02.2019, 09:22

Feldhamster hat geschrieben:
12.02.2019, 09:20
Im ersten Beitrag von Ise hieß es Abfindungsvergleich. Das lässt mE die 1,5 EG 1000 entstehen.
Ach so, den hab ich übersehen, sorry. :oops:

Ja klar, dann kann die 1,5 aus einem Streitwert von 200,00 € abgerechnet werden (gegenüber der gegnerischen Versicherung). Aber dann ist auch Schicht im Schacht.
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Ise
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#14

12.02.2019, 10:17

Okey vielen Dank Leute. Ihr habt mir sehr geholfen <3
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