Abfindung/Verkehrsunfall

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Ise
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#1

11.02.2019, 16:23

Halli Hallo :)

Mal eine Frage:

Wir sind in einer VU-Sache tätig. Unsere Mdtin wurde als Fahrradfahrerin angefahren.

Wir haben die gegnerische Versicherung angeschrieben und um einen Sachschaden ihv. 75 € gebeten und auch erhalten.
Ferner haben wir Schmerzensgeld ihv. 1000 € beantragt.
Zwischenzeitlich haben wir bereits RA Kosten iH.v. 83,54 € erhalten (ohne Schmerzensgeld)
Dann hat wegen dem Schmerzensgeld ein Abfindungsvergleich stattgefunden und man hat sich auf 200 € geeinigt.


Ich wollte wie folgt abrechnen:

Streitwert: 1.075,00 €
1,3 Geschäftsgebühr 149,50 €
1,5 Einigungsgebühr aus 1.000,00 € 120,00 €
Pauschale für Post- und Telek. 20,00 €
Zwischensumme: 289,50 €
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 55,00 €
Zwischensumme: 344,50 €
Abzüglich bereits gezahlter Leistung 83,54 €
Endsumme:


Istr es korrekt dass ich die EInigungsgebühr aus 1000 € geltend machen kann, da das ja der streitige Betrag war und man sich letztendlich doch auf 200 € geeinigt hat oder muss ich die Einigungsgebühr aus 200 € abrechnen? :-?

Weiterhin würde mich auch interessieren, ob man nicht die 1,5 Geschäftsgebühr nehmen könnte? Die Sache war wirklich nicht umfangreich, aber dennoch, was meint ihr, hattet ihr so einen Fall bereits und habt 1,5 geltend gemacht?
Feldhamster
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#2

11.02.2019, 16:39

Willst du gegenüber der Mandantin abrechnen oder eure Rechnung als Kostenerstattungsanspruch an die gegnerische Versicherung schicken?
Ise
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#3

11.02.2019, 16:44

Feldhamster hat geschrieben:
11.02.2019, 16:39
Willst du gegenüber der Mandantin abrechnen oder eure Rechnung als Kostenerstattungsanspruch an die gegnerische Versicherung schicken?
An die gegnerische Versicherung, entschuldige, ich hätte das deutlich machen müssen.
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#4

11.02.2019, 16:45

Die gegn. HV bekommt die Rechnung. Streitwert ist nur der Wert, der auch gezahlt wurde, auch beim Vergleich.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

11.02.2019, 16:53

Soenny hat geschrieben:
11.02.2019, 16:45
Die gegn. HV bekommt die Rechnung. Streitwert ist nur der Wert, der auch gezahlt wurde, auch beim Vergleich.
Du meinst also 75 € Sachschaden + 200 € Abfindung und dann noch abzgl. des bereits gez. Betrages?
Ise
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#6

11.02.2019, 16:57

Soenny hat geschrieben:
11.02.2019, 16:45
Die gegn. HV bekommt die Rechnung. Streitwert ist nur der Wert, der auch gezahlt wurde, auch beim Vergleich.
Kann ich die Unkosten auch noch auf den Streitwert setzen?
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#7

11.02.2019, 16:58

EG nur über den gezahlten Schmerzensgeldbetrag
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#8

11.02.2019, 17:07

Ise hat geschrieben:
11.02.2019, 16:57

Kann ich die Unkosten auch noch auf den Streitwert setzen?
Ja, die kannst du zu den € 275,00 addieren. Gebührentechnisch macht sich das aber nichts, da der Streitwert unter € 500,00 bleibt.

Und noch zu deiner Frage im ersten Beitrag von dir:
Die 1,5 Geschäftsgebühr wirst du nicht durchgesetzt kriegen. Bei einfachen Sachverhalten erstattet keine Versicherung mehr als die 1,3.
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#9

11.02.2019, 17:10

Feldhamster hat geschrieben:
11.02.2019, 17:07
Bei einfachen Sachverhalten erstattet keine Versicherung mehr als die 1,3.
Und selbst die versuchen sie manchmal noch zu drücken. :motz
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Ise
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#10

12.02.2019, 09:10

Feldhamster hat geschrieben:
11.02.2019, 17:07
Ise hat geschrieben:
11.02.2019, 16:57

Kann ich die Unkosten auch noch auf den Streitwert setzen?
Ja, die kannst du zu den € 275,00 addieren. Gebührentechnisch macht sich das aber nichts, da der Streitwert unter € 500,00 bleibt.

Und noch zu deiner Frage im ersten Beitrag von dir:
Die 1,5 Geschäftsgebühr wirst du nicht durchgesetzt kriegen. Bei einfachen Sachverhalten erstattet keine Versicherung mehr als die 1,3.

Schau mal, die Versicherung hat bereits so abgerechnet:

Unkosten 25€
Sachschaden: 75,95€
Summe 100,95 €
RAKosten: 83,54€
Gesamtbetrag 184,49 €

Ich blick da nicht durch.. muss ich jetzt von meiner Rechnung nur die 83,54 abziehen oder 184,49 € das verwirrt mich :(( und mein Chef sagt, dass ich schauen soll, ob es nicht mehr geben könnte. Das einzige was danach allerdings kam, war der Abfindungsbetrag v. 200,00 €
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