2300 erhöhen oder 3101?
Verfasst: 08.02.2019, 10:22
Hallo Ihr.
Wir vertreten den Mandanten in einer reiserechtlichen Angelegenheit. Die Gegenseite wurde zahlreich angeschrieben, meldete sich nicht. Nach einem Telefonat mit dem Mandanten erteilte dieser Klageauftrag. Per E-Mail fragte er auch nochmals nach, ob die Klage bereits eingereicht wurde. Mit der Gegenseite wurde dann allerdings dann ein Telefonat geführt um eben dies zu vermeiden. Die Gegenseite zahlte daraufhin auch (außer unserer Kostennote, was aber seitens unseres Mandanten Zustimmung fand). Wir haben dann die Kostennote gefertigt mit:
1,3 2300 Geschäftsgebühr
3101, Nr. 1 Verfahrensgebühr
Anrechnung
3104 Terminsgebühr
Grundsätzlich hat die RS-Versicherung auch die Zustimmung erteilt und meinte, dass die Kosten unserer Inanspruchnahme nicht gerichtlich geltend gemacht werden sollen. Nun möchten sie diese aber nicht zahlen, da keine Klage gefertigt wurde.
Daher meine Frage: Soll ich die Geschäftsgebühr erhöhen aufgrund der Besprechung oder ist die obige Rechnung korrekt? Klageauftrag lag ja vor und die Besprechung mit der Gegenseite zielte ja eben auf die Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung aus.
Wir vertreten den Mandanten in einer reiserechtlichen Angelegenheit. Die Gegenseite wurde zahlreich angeschrieben, meldete sich nicht. Nach einem Telefonat mit dem Mandanten erteilte dieser Klageauftrag. Per E-Mail fragte er auch nochmals nach, ob die Klage bereits eingereicht wurde. Mit der Gegenseite wurde dann allerdings dann ein Telefonat geführt um eben dies zu vermeiden. Die Gegenseite zahlte daraufhin auch (außer unserer Kostennote, was aber seitens unseres Mandanten Zustimmung fand). Wir haben dann die Kostennote gefertigt mit:
1,3 2300 Geschäftsgebühr
3101, Nr. 1 Verfahrensgebühr
Anrechnung
3104 Terminsgebühr
Grundsätzlich hat die RS-Versicherung auch die Zustimmung erteilt und meinte, dass die Kosten unserer Inanspruchnahme nicht gerichtlich geltend gemacht werden sollen. Nun möchten sie diese aber nicht zahlen, da keine Klage gefertigt wurde.
Daher meine Frage: Soll ich die Geschäftsgebühr erhöhen aufgrund der Besprechung oder ist die obige Rechnung korrekt? Klageauftrag lag ja vor und die Besprechung mit der Gegenseite zielte ja eben auf die Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung aus.