Auslagenpauschale bei erhöhter Gebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moschele11
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#1

07.02.2019, 17:08

Ihr Lieben,

gerade stolpere ich über etwas, ...und zwar:

Zwangsvollstreckung für 2 Gläubiger, Streitwert 5000,00

0,3 ZV Gebühr 90,00
0,3 Erhöhung 90,00
Auslagenpauschale ? gehe ich jetzt von 180,00 Euro aus, dann sind es ja unsere 20,00 AP oder aber von 90,00, dann 18,18

Danke für Eure Hilfe!
Liebe Grüße vom

Moschele
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Adora Belle
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#2

07.02.2019, 17:13

Die Erhöhung ist keine eigenständige Gebühr, sondern Du rechnest ab
0,6 VG VV 3309 (incl 0,3 Erhöhung gem. VV 1008)

Deshalb beträgt die AP 20 EUR.
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