Hallo allen miteinander,
ich schildere mal kurz mein Problem, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Wir haben in unserer Kanzlei einen Fall, in dem wir eine Klageverfahren (KV) und ein Eilverfahren (EV) haben.
Wir hatten neulich ein Gerichtstermin, wo beide Verfahren, in einem Gerichtstermin, beendet wurden durch einen Vergleich.
EV und KV müssen also abgerechnet werden (Arbeitsrecht)
Streitwertabsichtserklärung haben wir.
Meine Frage ist nun, kann ich 2 Terminsgebühren abrechnen eine für KV und eine für EV?
Oder für EV eine halbe TGs ?
Hier sind mal die Gebühren die ich abrechnen würde:
KV: 3100, 3104, 1000, 7002, 7008
EV: 3100, 3106, 7002, 7008
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.
DANKE
Gebührenrecht Klageverfahren + Eilverfahren
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Demnächst die Fragen bitte in die richtigen Unterforen einstellen, du hast beide Themen im Unterforum Support und Hilfe zum Forum eröffnet, ich habe beide Themen verschoben
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- sh161
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Wie kommst du auf die 1000 und die 3106?Kathinka251 hat geschrieben: ↑03.02.2019, 14:53KV: 3100, 3104, 1000, 7002, 7008
EV: 3100, 3106, 7002, 7008
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Wenn nur ein Verfahren terminiert war, beide Verfahren aber in diesem Termin erledigt wurden, dann schmeiß ich Dir mal das Stichwort "Mehrvergleich" zu. Dann solltest Du wissen, dass Deine Abrechnung so nicht korrekt ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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sh161 hat geschrieben: ↑04.02.2019, 09:44Wie kommst du auf die 1000 und die 3106?Kathinka251 hat geschrieben: ↑03.02.2019, 14:53KV: 3100, 3104, 1000, 7002, 7008
EV: 3100, 3106, 7002, 7008
1000 da beide Parteien sich geeinigt haben und 3106 war wegen der hälftigen TG, dass die Nummer aber doof ist hab ich auch festgestellt und auch nur für VU
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Daran hab ich noch gar nicht gedacht.... Danke schön! Sorry für meine einfachen Fragen bin erst seit 6 Monaten ausgelernt
- sh161
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Da du dich aber im Klagverfahren befindest, kannst du die 1000 nicht mehr ansetzen, sondern du musst die 1003 (1,0) nehmen.
Ach, du meintest die 3105?!? Nee, die geht hier nicht.und 3106 war wegen der hälftigen TG, dass die Nummer aber doof ist hab ich auch festgestellt und auch nur für VU
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sh161 hat geschrieben: ↑04.02.2019, 12:22Da du dich aber im Klagverfahren befindest, kannst du die 1000 nicht mehr ansetzen, sondern du musst die 1003 (1,0) nehmen.Ach, du meintest die 3105?!? Nee, die geht hier nicht.und 3106 war wegen der hälftigen TG, dass die Nummer aber doof ist hab ich auch festgestellt und auch nur für VU
Stimmt 1003 sorry ja die meinte ich ! Okay dann kann ich meinen Chef das berichten
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Danke für eure Hilfe
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Kein Problem. Dann ist die Abrechnung für Dich auch echt schwierig. Aber es ist definitiv ein Mehrvergleich. Dazu findest Du im Forum ganz viele Beiträge. Ich sehe wenig Sinn darin, Dir die Rechnung hier aufzumachen; es ist immer besser die selbst zu erarbeiten und dann ggf. korrigieren zu lassen. Nur so lernst Du (und auch andere, die hier mitlesen) dazu.Kathinka251 hat geschrieben: ↑04.02.2019, 12:11Daran hab ich noch gar nicht gedacht.... Danke schön! Sorry für meine einfachen Fragen bin erst seit 6 Monaten ausgelernt
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.