Seite 1 von 1

Gebühr für Drittauskünfte

Verfasst: 28.01.2019, 20:42
von Emilia06
Hallo,
habe einen ZV Auftrag zu erstellen. Kann ich jetzt eine 0,3 Gebür dafür nehmen? Also 0,3 für Sachpfändung, 0,3 für Vermögensauskunft und 0,3 für Drittauskünfte?
Und aus welchem Wert?
Danke für Eure Hilfe
LG Emilia

Re: Gebühr für Drittauskünfte

Verfasst: 28.01.2019, 22:10
von paralegal6
viewtopic.php?t=84895

Bei Drittauskünften gibts keine extra Gebühr

Re: Gebühr für Drittauskünfte

Verfasst: 29.01.2019, 09:09
von mücki
Guten Morgen,

ich muss paralegal widersprechen, denn inzwischen hat der BGH die Sache entschieden:

a) Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 802l ZPO ist eine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht.

b) Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist auf Verfahren zur Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO nicht analog anwendbar.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1


GsD hat der BGH die "Wertfrage" gleich mit entschieden.

Re: Gebühr für Drittauskünfte

Verfasst: 29.01.2019, 09:37
von AliceImWunderland
mücki hat geschrieben:
29.01.2019, 09:09
Guten Morgen,

ich muss paralegal widersprechen, denn inzwischen hat der BGH die Sache entschieden:

a) Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 802l ZPO ist eine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht.

b) Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist auf Verfahren zur Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO nicht analog anwendbar.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1


GsD hat der BGH die "Wertfrage" gleich mit entschieden.
:zustimm

Re: Gebühr für Drittauskünfte

Verfasst: 31.01.2019, 21:23
von paralegal6
Wo schreibt ihr das hin? Im Antrag habe ich nur zwei Felder, die nehme ich für ZV und eV, ich mache immer Kombiaufträge

Re: Gebühr für Drittauskünfte

Verfasst: 01.02.2019, 08:19
von sh161
paralegal6 hat geschrieben:
31.01.2019, 21:23
Wo schreibt ihr das hin? Im Antrag habe ich nur zwei Felder, die nehme ich für ZV und eV, ich mache immer Kombiaufträge
Du kannst eine Anlage mit der entsprechenden Rechnung beifügen.