Gebühr für Drittauskünfte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Emilia06
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#1

28.01.2019, 20:42

Hallo,
habe einen ZV Auftrag zu erstellen. Kann ich jetzt eine 0,3 Gebür dafür nehmen? Also 0,3 für Sachpfändung, 0,3 für Vermögensauskunft und 0,3 für Drittauskünfte?
Und aus welchem Wert?
Danke für Eure Hilfe
LG Emilia
:thx
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paralegal6
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#2

28.01.2019, 22:10

viewtopic.php?t=84895

Bei Drittauskünften gibts keine extra Gebühr
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mücki
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#3

29.01.2019, 09:09

Guten Morgen,

ich muss paralegal widersprechen, denn inzwischen hat der BGH die Sache entschieden:

a) Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 802l ZPO ist eine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht.

b) Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist auf Verfahren zur Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO nicht analog anwendbar.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1


GsD hat der BGH die "Wertfrage" gleich mit entschieden.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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AliceImWunderland
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#4

29.01.2019, 09:37

mücki hat geschrieben:
29.01.2019, 09:09
Guten Morgen,

ich muss paralegal widersprechen, denn inzwischen hat der BGH die Sache entschieden:

a) Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 802l ZPO ist eine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht.

b) Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist auf Verfahren zur Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO nicht analog anwendbar.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1


GsD hat der BGH die "Wertfrage" gleich mit entschieden.
:zustimm
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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paralegal6
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#5

31.01.2019, 21:23

Wo schreibt ihr das hin? Im Antrag habe ich nur zwei Felder, die nehme ich für ZV und eV, ich mache immer Kombiaufträge
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sh161
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#6

01.02.2019, 08:19

paralegal6 hat geschrieben:
31.01.2019, 21:23
Wo schreibt ihr das hin? Im Antrag habe ich nur zwei Felder, die nehme ich für ZV und eV, ich mache immer Kombiaufträge
Du kannst eine Anlage mit der entsprechenden Rechnung beifügen.
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