Erledigungsgebühr bei Teilanerkenntnis im SozR
Verfasst: 28.01.2019, 16:40
Hallo Zusammen,
Ich sitze gerade vor einem Fall und weiß diesen nicht zu lösen. In der mündlichen Verhandlung hat die Behörde den Widerspruchsbescheid zurückgenommen und die Leistung bewilligt, folglich hat sich dementsprechend die Sache in der Hauptsache erledigt. Bezüglich der Nebenforderung, Anwaltsgebühren im außergerichtlichen Verfahren gab es ein Teilanerkenntnis von 2/3 der Kosten, die der Kläger zugestimmt hat.
Jetzt die Fragen:
a) kann man hierfür eine Erledigungsgebühr verlangen?
b) Ist nun die gerichtliche Gebühr komplett anzusetzen oder auch nur zu 2/3?
c) Wenn sie komplett anzusetzen ist, erfolgt dann nur einer Anrechnung von 2/3 der außergerichtlichen Gebühren?
Eventuell wisst ihr mehr
liebe grüße
Ich sitze gerade vor einem Fall und weiß diesen nicht zu lösen. In der mündlichen Verhandlung hat die Behörde den Widerspruchsbescheid zurückgenommen und die Leistung bewilligt, folglich hat sich dementsprechend die Sache in der Hauptsache erledigt. Bezüglich der Nebenforderung, Anwaltsgebühren im außergerichtlichen Verfahren gab es ein Teilanerkenntnis von 2/3 der Kosten, die der Kläger zugestimmt hat.
Jetzt die Fragen:
a) kann man hierfür eine Erledigungsgebühr verlangen?
b) Ist nun die gerichtliche Gebühr komplett anzusetzen oder auch nur zu 2/3?
c) Wenn sie komplett anzusetzen ist, erfolgt dann nur einer Anrechnung von 2/3 der außergerichtlichen Gebühren?
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