Wir wurden zur Terminsvertretung beauftragt bei "üblicher Gebührenteilung".
Der Termin wurde wahrgenommen und ein Widerrufsvergleich ausgehandelt, welcher nicht angenommen wurde. Seitens der beauftragten Kanzlei wurde schriftlich ein neuer Vergleich geschlossen.
Ich soll nun abrechnen und frage mich, nehme ich hier trotzdem alle Gebühren rein und halbiere sie oder lasse ich die Einigungsgebühr weg?
Gebührenteilung - Vergleich nicht angenommen
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 291
- Registriert: 21.10.2010, 16:18
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 445
- Registriert: 24.02.2011, 19:48
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich denke, die Einigungsgebühr steht euch nicht zu.
Aber mach doch mal einen Rechnungsentwurf mit Einigungsgebühr und schick den an die andere Kanzlei. Vielleicht sind sie ja nett und sagen, ihr könnt so abrechnen.
Aber mach doch mal einen Rechnungsentwurf mit Einigungsgebühr und schick den an die andere Kanzlei. Vielleicht sind sie ja nett und sagen, ihr könnt so abrechnen.