Hallo zusammen,
ich habe gleich noch eine Frage:
Wir haben für unseren Mandanten das gerichtliche Mahnverfahren gegen XY eingeleitet. Hiergegen hat die Gegenseite Widerspruch eingelegt. Wir haben nichts weiter veranlasst, es ist Mandatsniederlegung erfolgt, da Mdt. unsere Gebühren nicht beglichen hat.
Ich habe KFG-Antrag § 11 RVG gegen Mdt. gestellt.
Aber scheinbar an das falsche Gericht. Ich habe den Antrag an das Landgericht geschickt (welches für das streitige Verfahren zuständig) gewesen wäre. Dieses sagen, sie sind nicht zuständig. Hätte der Antrag an das Mahngericht gehen müssen?
Ich habe das vor -zig Jahren schonmal gemacht, weiss aber leider nicht mehr, wie es richtig ist.
Danke für Eure Hilfe! Eure Randfichte
KFG gegen Mandant, Gebühr Mahnverfahren
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14391
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Doch, Gericht des ersten Rechtszugs ist zuständig, §11 Abs.1 Satz 1 am Ende. Das ist beim Mahnverfahren das Streitgericht, also das Gericht, an das abgegeben worden wäre.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Zustimm. Da hat das LG eindeutig gepatzt. Ich habe es sogar erlebt, dass sich das LG "zu fein" war, einen VFA nach § 11 RVG zu bearbeiten. Die wussten nicht mal, dass ein solches Verfahren als (O)H-Sache zu behandeln ist.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<