Abrechnung Scheidungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sternchen290681
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#1

17.01.2019, 20:45

Hallo. Ich benötige Hilfe bei einer Abrechnungssache. Wir machen eigentlich immer nur Straf- und Verwaltungsrecht… Hatte das zwar mal in der Ausbildung aber die ist gefühlt ewig her ;o)

Scheidungsverfahren - im Termin hat der Antragsgegner der Scheidung nicht zugestimmt da noch offene Themen waren. Der VA wurde erörtert. Nach kurzer Unterbrechung wurde eine Vereinbarung über den Erlös aus dem Hauskauf getroffen. Danach wurde der Scheidung von beiden Seiten zugestimmt. Wert für die Vereinbarung wurde auf 320.000 € festgesetzt.
Im Weiteren wurde der Verfahrenswert auf 22.932 € festgesetzt.
Der Wert des VA auf 3.772,80 €.

Bin ein bisschen überfordert mit dieser Rechnung:
Meine Idee war:

1,3 VG aus 26.704,80 €
1,2 TG aus 26.704,80 €
1,0 VG aus 320.000 €

+ Auslagen
+ MwSt.

Fühlt sich aber irgendwie nicht richtig an?
Bin für Hinweise sehr dankbar!
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#2

17.01.2019, 21:27

M. E. sind die 294. ..... € nicht rechtshängige Ansprüche. Die TG berechnest du dann auch aus 320.000 €
237
Feldhamster
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#3

18.01.2019, 08:28

Und für den Teil, der vorher nicht rechtshängig war, aber von der Vereinbarung umfasst ist, ist die 0,8 VG 3101 entstanden, die dann zusammen mit der 1,3 VG 3100 nach § 15 III RVG abgeglichen werden muss.
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#4

18.01.2019, 09:20

148 hat geschrieben:
17.01.2019, 21:27
M. E. sind die 294. ..... € nicht rechtshängige Ansprüche. Die TG berechnest du dann auch aus 320.000 €
Hier dürfte der Wert tatsächlich 320.000 EUR betragen. Über die Scheidung kann sich nicht geeinigt werden, und für mich sieht es so aus, als beträfe der Vergleich ausschließlich den Mehrwert, und nicht auch den VA. Ist dann eine Mehrvergleichs-Abrechnung ohne Einigung über anhängige Werte.
sternchen290681
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#5

19.01.2019, 20:04

Hallo. Danke für Eure Antworten:

Also hatte ich im Prinzip nur die 0,8 Gebühr aus 320.000 + die Anrechnung nach §15 III vergessen, also

1,3 VG 3100aus 26.704,80 €
0,8 VG 3101 aus 320.000 €
- §15 III n.m.a. 346.704,80 € =

1,2 TG aus 26.704,80 €
1,0 VG aus 320.000 €

+ Auslagen
+ MwSt.

Richtig mitgedacht ;o)
Feldhamster
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#6

20.01.2019, 15:15

Die 1,2 TG ist aus dem Gesamtstreitwert entstanden, da über alles verhandelt wurde.
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#7

20.01.2019, 18:09

Und die EG für den Mehrwert beträgt 1,5. Der war ja eben gerade nicht anhängig.
sternchen290681
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#8

20.01.2019, 19:54

Ach stimmt ja 1,5 das hatte ich jetzt gar nicht auf dem Schirm! 🤯 Danke!

Danke auch allen anderen! 🙏
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