Abrechnung im Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

17.01.2019, 14:29

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Abrechnung im Arbeitsrecht.

Es geht um einen Auszubildenden, da muss zunächst die Schlichtungsstelle angerufen werden und dann erste die Klage.

Ist der Vorgang bei der Schlichtungsstelle gesondert abzurechnen?

Vielen Danl für die Antwort.
Feldhamster
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#2

17.01.2019, 14:34

Ja.
Dafür kann auch Beratungshilfe bewilligt werden (als kleiner Hinweis, falls die wirtschaftlichen Voraussetzungen beim Azubi vorliegen).
RA-Tübingen

#3

17.01.2019, 15:18

Entsteht da eine Geschäftsgebühr?
Feldhamster
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#4

17.01.2019, 15:20

Ja, die später bei negativem Ausgang des Schlichtungsverfahrens natürlich auf die dann entstehende Verfahrensgebühr angerechnet werden muss.
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