Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Abrechnung im Arbeitsrecht.
Es geht um einen Auszubildenden, da muss zunächst die Schlichtungsstelle angerufen werden und dann erste die Klage.
Ist der Vorgang bei der Schlichtungsstelle gesondert abzurechnen?
Vielen Danl für die Antwort.
Abrechnung im Arbeitsrecht
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Ja.
Dafür kann auch Beratungshilfe bewilligt werden (als kleiner Hinweis, falls die wirtschaftlichen Voraussetzungen beim Azubi vorliegen).
Dafür kann auch Beratungshilfe bewilligt werden (als kleiner Hinweis, falls die wirtschaftlichen Voraussetzungen beim Azubi vorliegen).
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Ja, die später bei negativem Ausgang des Schlichtungsverfahrens natürlich auf die dann entstehende Verfahrensgebühr angerechnet werden muss.