Pflichtverteidigung Kostenrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

15.01.2019, 14:01

Hallo,

ich bräuchte Hilfe bei meiner Kostenrechnung.

Ich wurde von einem Kollegen gefragt, ob ich eine Pflichtvereidigung übernehmen, was ich bejaht habe. Ich wusste nicht, dass er schon die Grundgebühr und Verfahrensgebühr abgerechnet hat.

1.) Also steht mir nur noch die Terminsgebühr zu oder darf ich die Grundgebühr auch abrechnen?

2.) Darf ich Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für Besuche in der JVA und den gerichtstermin abrechnen?

3.) Wenn ich in Berufung gehe, darf ich dann nochmal die Grundgebühr abrechnen?

Vielen Dank für Hilfe
Feldhamster
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#2

15.01.2019, 14:07

RA-Tübingen hat geschrieben:
15.01.2019, 14:01
Hallo,

ich bräuchte Hilfe bei meiner Kostenrechnung.

Ich wurde von einem Kollegen gefragt, ob ich eine Pflichtvereidigung übernehmen, was ich bejaht habe. Ich wusste nicht, dass er schon die Grundgebühr und Verfahrensgebühr abgerechnet hat.

1.) Also steht mir nur noch die Terminsgebühr zu oder darf ich die Grundgebühr auch abrechnen?

Es kommt auf die Formulierung in dem Beschluss über den Wechsel der PV an. Wenn dort sinngemäß steht, dass der Wechsel "ohne Mehrkosten für die Staatskasse" erfolgt, dann verbleibt dir nur die Terminsgebühr.

2.) Darf ich Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für Besuche in der JVA und den gerichtstermin abrechnen?

ja, natürlich.

3.) Wenn ich in Berufung gehe, darf ich dann nochmal die Grundgebühr abrechnen?

soweit ich weiß, nicht, da du schon in der I. Instanz beigeordnet warst.

Vielen Dank für Hilfe
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#3

15.01.2019, 14:18

Bist Du überhaupt beigeordnet? Wenn ja, zu welchen Bedingungen?
RA-Tübingen

#4

16.01.2019, 14:39

3.) Wenn ich in Berufung gehe, darf ich dann nochmal die Grundgebühr abrechnen?

soweit ich weiß, nicht, da du schon in der I. Instanz beigeordnet warst.

in der ersten Instanz war ich ja beigeordnet aber erst "ab" der Terminsgebühr, so dass ich da keine Grundgebühr erhalten habe.
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#5

16.01.2019, 14:50

Dann bekommst du auch in der Berufungsinstanz keine Grundgebühr, da du schon vorher beigeordnet warst.
Wenn - wie oben von mir beschrieben - der PV-Wechsel unter der Bedingung erfolgt ist, dass der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen, gibt es die Grundgebühr nur 1x und da der vorherige PV sie schon abgerechnet hat, hast du leider Pech gehabt.
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#6

16.01.2019, 14:56

Es kommt nicht darauf an, ab wann Du beigeordnet warst, sondern ob in der Beiordnung Einschränkungen vorgenommen wurden.
RA-Tübingen

#7

16.01.2019, 15:07

ok verstehe. danke vielmals
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