Hallo zusammen,
welchen Streitwert nimmt man bei Streitigkeiten, in denen es über die Feststellung einer Kündigung im Arbeitsrecht geht? Nehme ich da auch den 3-fachen Bruttowert gem. § 42 GKG?
Vielen Dank.
SW Feststellungsklage Arbeitsgericht
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Ich würde sagen ja, weil es um das Bestehen der Kündigung geht und das Wort "Bestehen" ist ausdrücklich in § 42 II GKG genannt.