SW Feststellungsklage Arbeitsgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blueberry

#1

15.01.2019, 13:28

Hallo zusammen,

welchen Streitwert nimmt man bei Streitigkeiten, in denen es über die Feststellung einer Kündigung im Arbeitsrecht geht? Nehme ich da auch den 3-fachen Bruttowert gem. § 42 GKG?

Vielen Dank.
Feldhamster
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#2

15.01.2019, 13:44

Ich würde sagen ja, weil es um das Bestehen der Kündigung geht und das Wort "Bestehen" ist ausdrücklich in § 42 II GKG genannt.
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