0,65 Gebühr ausrechnen - aber wie?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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KleineMausx
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#1

14.01.2019, 19:59

Hallo! Ich brauche eure Hilfe. Ich komme einfach nicht mehr drauf, wie ich eine 0,65 Gebühr ausrechne. Gibt es eine einfache Hilfestellung? Früher brauchte ich die nie wirklich und jetzt weiß ich nicht mehr, wie man die ausrechnet. In der RVG Tabelle ist sie ja leider nicht aufgeführt.
Für eine schnelle Antwort wäre ich super dankbar! :oops: :wink2
Sonnenkind
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#2

14.01.2019, 20:05

Das ist die Hälfte einer 1,3 Gebühr.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
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KleineMausx
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#3

14.01.2019, 20:34

Jetzt muss ich noch mal dumm nachfragen - wenn ich zum Beispiel bei einer 1,3 Gebühr 400€ habe, sind dann 0,65 .. 200€? Ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch.
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NORTHERN DINO
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#4

15.01.2019, 06:11

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~ Grüßle ~
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#5

15.01.2019, 09:20

Wenn man über einen Taschenrechner verfügt könnte man auch den in Anlage 2 zum RVG aufgeführten 1,0 Betrag mit 0,65 multiplizieren.
Monti 123
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#6

19.02.2019, 16:31

KleineMausx hat geschrieben:
14.01.2019, 20:34
Jetzt muss ich noch mal dumm nachfragen - wenn ich zum Beispiel bei einer 1,3 Gebühr 400€ habe, sind dann 0,65 .. 200€? Ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch.
richtig. In der Tabelle kann man ja immer die 1,3 Gebühr für die jeweilige Streitwerthöhe nachsehen. In deinem genannten Beispiel wären es dann (400:2=) 200 €.

Auch einfach zu merken, dass du dir mit der 1,0 Gebühr quasi jede andere Gebühr errechnen kannst. Wenn z.B bei einem Streitwert von 1.000,00 € die 1,0 Gebühr bei 80,00 € liegt, dann ist die 1,3 Gebühr (80 mal 1,3=) 104,00 €. Eine 2,3 Gebühr wäre (80 mal 2,3=) 184,00 € und eine 0,5 Gebühr (80 mal 0,5=) 40,00 €.
sonnige Grüße
Monti
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