nicht verbrauchte GK

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Ise
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#1

14.01.2019, 12:34

Halli Hallo :mrgreen:

Ich hoffe mich lacht hier jetzt keiner aus, aber ich blicke allen Ernstes nicht durch unsere eigene Akte durch :lol: :lol:

Also Es ist ein Verfahren, welches durch einen Vergleich abgeschlossen wurde. Gegenstandswert ist 42.500 €. In der Kostenrechnung des Gerichts steht jetzt:

Beendigung des Verfahrens nach Klagerücknahme (wir haben Klage zurück genommen nach Vergleich) GSW 42.500 € Betrag 511 €// Anteil Klagende Partei 511 €
Bereits gez. Vorschüsse (verrechenbar mit Forderungen an die Gegens.) 1533 € // Anteil Klagende Partei 1533 €
verbleibende Beträge:1022 € // Anteil Klagende Partei 1022 €
An uns wurden 1022 zurückgezahlt, weil im Vergleich, dass so vereinbart wurde.
Jetzt meinte mien Chef er habe 151,73 € an die Vers. gezahlt und die Vers. fragt jetzt, was das für ein Betrag ist. Mein Chef kann nicht mehr nachvollziehen???? warum er das überwiesen hat und jetzt soll ich das können. :-? :sad: :sad: Woher soll ich wissen was das für ein Betrag ist, das hat mit allem überhaupt keinen Zusammenhang! :patsch könnt ihr mir vielleicht helfen? dachte es hat vlt. etwas mit den Vorschusskosten zutun, allerdings werde ich nicht ganz schlau daraus, egal wie ich es drehe und wende :-?
Feldhamster
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#2

14.01.2019, 12:41

Die GK-Abrechnung ist in Ordnung (Beträge habe ich jetzt allerdings nicht der Höhe nach überprüft).
Du hast aber recht: warum dein Chef 151,73 € an die Vers. gezahlt hat, ergibt sich nicht. Mit den GK kann das eigentlich nichts zu tun haben.
Zumal ich überhaupt nicht verstehe, warum man bereits während eines lfd. Verfahrens an eine Vers. zahlt. Eigentlich macht man doch nach Abschluss des Verfahrens eine Endabrechnung.
Sonnenkind
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#3

14.01.2019, 12:43

Da werden wir dir leider auch nicht weiterhelfen können. Ihr habt 2 Gerichtsgebühren zurückbekommen. Wenn also die RS die GK voll an euch bezahlt hat (also die 3 Gerichtsgebühren), dann würde die RS natürlich die 1.022,00 Euro zurückerstattet bekommen. Ich kann mir auch nur vorstellen, dass dein Chef hier noch irgend welche andere Gebühren in Abzug gebracht hat. Das sollte sich aber aus der Akte ergeben.
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Ise
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#4

14.01.2019, 12:55

Sonnenkind hat geschrieben:
14.01.2019, 12:43
Da werden wir dir leider auch nicht weiterhelfen können. Ihr habt 2 Gerichtsgebühren zurückbekommen. Wenn also die RS die GK voll an euch bezahlt hat (also die 3 Gerichtsgebühren), dann würde die RS natürlich die 1.022,00 Euro zurückerstattet bekommen. Ich kann mir auch nur vorstellen, dass dein Chef hier noch irgend welche andere Gebühren in Abzug gebracht hat. Das sollte sich aber aus der Akte ergeben.
Er selbst meinte, es müssten versehnentlich zu viel gezahlte Vorschusskosten der Vers. an uns gewesen sein, aber wieso würde sich die Vers. dann so anstellen und danach fragen :patsch

Irgendwie ist das alles sinnlos
Sonnenkind
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#5

14.01.2019, 12:59

Dann musst du jetzt einfach in der Akte nachschauen, was bislang von euch abgerechnet wurde und was von der RS bezahlt wurde. Evtl. kommst du dann auf diesen Betrag.
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#6

14.01.2019, 12:59

Ohne Akte können wir dir hier nicht helfen.
Du wirst bzw. dein Chef wird nicht drumherum kommen, eine vollständige Gesamtabrechnung zu machen einschließlich RA-Gebühren und GK sowie gezahlter Vorschüsse.

Da Sonnenkind und ich im Endeffekt das gleiche schreiben, klinke ich mich nun aus.
Coco Lores
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#7

14.01.2019, 13:59

Wie meine Vorredner auch schon gesagt haben, ohne Akte können wir dir nicht wirklich helfen. Und selbst mit Akte scheint es etwas verzwickt zu sein!

Bei uns ist das so: Wenn eine Versicherung eintritt, dann werden sämtliche Vorschüsse (sprich GK, Zeugenauslagen, SV-Kosten, EMA-Gebühren etc.) in einem laufenden Verfahren immer bei der Versicherung angefragt und von dieser direkt an die jeweilige Behörde bezahlt. Zum einen müssen wir nicht in Vorkasse treten und zum anderen ist es übersichtlicher bei einer späteren Endabrechnung.

Habt Ihr in dem Verfahren denn einen Vorschuss eurer Gebühren angefordert bei der Versicherung? Oder sind sonst irgendwelche Kosten angefallen (wie oben erwähnt)?

Vielleicht ist es auch eine andere Angelegenheit gewesen und dein Chef hat sich vertan? Wenn selbst die Versicherung nichts von einem Vorschuss weiß :kopfkratz
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Ise
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#8

14.01.2019, 14:00

Feldhamster hat geschrieben:
14.01.2019, 12:59
Ohne Akte können wir dir hier nicht helfen.
Du wirst bzw. dein Chef wird nicht drumherum kommen, eine vollständige Gesamtabrechnung zu machen einschließlich RA-Gebühren und GK sowie gezahlter Vorschüsse.

Da Sonnenkind und ich im Endeffekt das gleiche schreiben, klinke ich mich nun aus.
Okey vielen Lieben Dank an Euch :wink1 :knutsch
Ise
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#9

15.01.2019, 10:53

Feldhamster hat geschrieben:
14.01.2019, 12:59
Ohne Akte können wir dir hier nicht helfen.
Du wirst bzw. dein Chef wird nicht drumherum kommen, eine vollständige Gesamtabrechnung zu machen einschließlich RA-Gebühren und GK sowie gezahlter Vorschüsse.

Da Sonnenkind und ich im Endeffekt das gleiche schreiben, klinke ich mich nun aus.
kann es sein, dass der og. Betrag nicht verbrauchte Gerichtskosten sind? wir haben das Gericht nämlich gebeten, nicht verbrauchte Gerichtskosten zu erstatten
Feldhamster
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#10

15.01.2019, 10:59

nicht verbrauchte GK sind die 1022 €, die ihr zurück bekommen habt.

Oder habt ihr weitere GK gezahlt, z.B. Zeugengebührenvorschuss, SV-Kosten oder so? Die wären allerdings in deiner oben geschilderten GK-Abrechnung dann mit enthalten, so dass das eigentlich auch nicht sein kann.
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