Streitwert Mietrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#11

14.01.2019, 13:51

Eine endgültige Lösung weiß ich nicht, aber vielleicht hilft dir der Gerold weiter, im Anhang VI der 22. Auflage die Rn 116-120. Danach ist eine Abfindung (das setze ich mit eurer Entschädigungssumme gleich) bei einem Abfindungsvergleich nicht zu berücksichtigen. In dem Beispielen im Gerold unter vorgenannter Fundstelle wird immer nur auf den Einjahresbetrag abgestellt (das wäre dann hier die Kündigung/Räumung). Der Abfindungsbetrag gilt nur, wenn ausdrücklich eine Abfindung in Kapital (Klage nach § 1585 II BGB) eingeklagt wird.

Bei diesen Ausführungen und obiger Entscheidung des OLG Hamm tendiere ich eher zu der Auffassung der RSV....
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#12

14.01.2019, 14:08

Soenny hat geschrieben:
14.01.2019, 13:35
Also zur TG:
Die 1,2 Terminsgebühr entsteht unabhängig von der Zustellung der Klage, unabhängig von der Einreichung der Klage und letztlich auch unabhängig von der Existenz des Klageschriftsatzes. Einzige Voraussetzung ist: Es muss ein Prozessmandat, also Auftrag zur Klage oder zur Klageabwehr erteilt sein.
Klageauftrag lag vor (Feststellungsklage), aber das war nicht meine Frage ;)
:kopfkratz aber dann hast du keine GG sondern die 0,8 VG, auch wenn das nicht Deine Frage war :mrgreen:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#13

14.01.2019, 14:14

Es tut mir leid. Ich muss es nochmal versuchen:

Wenn du einen Klageauftrag hast, dann bist du gebührenmäßig im Abschnitt 3, also zuerst mal bei der Verfahrensgebühr. Wenn du die Klage dann nicht einreichst, ermäßigst sich die Gebühr auf 0,8 (3101).
Du kannst also sehr wohl eine 0,8 VG und dazu eine 1,2 TG verdienen.
Wenn du erst einen Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung hattest und dich der Mandant dann erst mit der gerichtlichen Vertretung beauftragt, natürlich auch eine 1,3 GG vorneweg vor die 0,8er VG und die 1,2 er TG (selbstverständlich mit Anrechnung GG-VG).

Wenn du gar keinen Klageauftrag hast (passt bei dir jetzt nicht, ich weiß) kannst du für eine Besprechung mit deiner Gegenseite nur die Geschäftsgebühr entsprechend erhöhen.

Aber du kann nicht eine GG nach Abschnitt 2 mit einer Terminsgebühr nach Abschnitt 3 zusammen abrechnen. Das geht einfach nicht. Du würden ja auch keine Grundgebühr für Bußgeldsachen mit reinhauen - das ist nunmal ein ganz anderer Abschnitt im RVG.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#14

14.01.2019, 14:21

Ok, die RSV hat die Gebühren wie angesetzt befürwortet, aber nicht den Streitwert, also wer kann mir was zum Streitwert sagen :)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#15

14.01.2019, 14:33

Soenny hat geschrieben:
14.01.2019, 14:21
Ok, die RSV hat die Gebühren wie angesetzt befürwortet, aber nicht den Streitwert, also wer kann mir was zum Streitwert sagen :)
siehe oben mein Beitrag unter Ziffer 11


Aber unabhängig vom Streitwert:
GG + 0,8 VG-1/2-GG + TG + EG ergibt höhere Gebühren als nur GG+TG+EG.
Ist klar, dass die RSV daher diesbezüglich keine Einwendungen erhebt.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#16

14.01.2019, 14:39

Ich habe das jetzt wirklich verstanden, aber deshalb habe ich immer noch keine Ahnung, ob der Streitwert so ok ist oder nicht ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
FeldKiel
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 345
Registriert: 07.06.2011, 13:51
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#17

14.01.2019, 16:15

https://www.iww.de/rvgprof/archiv/olg-h ... ert-f21917

Guck mal hier, Soenny. Passt das auf deinen Sachverhalt?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#18

14.01.2019, 16:31

Gute Frage, hier geht es um ein Klageverfahren in welchem im Streit stand, ob ein Räumungsanspruch besteht. Ich denke drüber nach *grübel*
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#19

15.01.2019, 10:48

Badeschlappe26 hat geschrieben:
14.01.2019, 10:17
https://www.iww.de/rvgprof/archiv/olg-h ... ert-f21917

Scheint doch vergleichbar zu sein.
:kopfkratz
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#20

15.01.2019, 12:29

https://www.rvg-news.de/kanzleitipp-geb ... ngspraxis/

Scheint wirklich nur der 1-jährige Mietzins als Gegenstandswert zu gelten.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Antworten