Teil-Anerkenntnis o. mdl. Verhandlung, später Endurteil
Verfasst: 13.01.2019, 18:05
Hallo Ihr Lieben,
habe bisher keine einheitliche Rechtsprechung bzw. Lösung für meinen Fall gefunden. Es geht um folgenden Fall:
Wir haben EUR 50.302,62 eingeklagt. Am 18.09.18 erging Teil-Anerkenntnisurteil OHNE MÜNDLICHE VERHANDLUNG über EUR 4.292,91. In der späteren mündlichen Verhandlung erging ein Schlussurteil, dass die Beklagte die restlichen EUR 46.009,72 zu zahlen hat. Streitwertfestsetzung:
Der Streitwert wird auf EUR 50.302,62 bis zum 18.09.2018 und auf EUR 46.00,71 ab dem 19.09. 2018 festgesetzt.
Ist es jetzt richtig, wie ich im Netz gefunden habe : "Ergeht über einen Teil der Klageforderung Anerkenntnisurteil und wird über den Rest streitig verhandelt, entsteht eine einheitliche Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Das RVG kennt keine der §§ 33 I BRAGO a.F. vergleichbare reduzierte Gebühr beim Anerkenntnis", sprich ich
rechne
Termins- und Verhandlungsgebühr nach einem Streitwert von EUR 50.302,62 ab?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Hilfe.
habe bisher keine einheitliche Rechtsprechung bzw. Lösung für meinen Fall gefunden. Es geht um folgenden Fall:
Wir haben EUR 50.302,62 eingeklagt. Am 18.09.18 erging Teil-Anerkenntnisurteil OHNE MÜNDLICHE VERHANDLUNG über EUR 4.292,91. In der späteren mündlichen Verhandlung erging ein Schlussurteil, dass die Beklagte die restlichen EUR 46.009,72 zu zahlen hat. Streitwertfestsetzung:
Der Streitwert wird auf EUR 50.302,62 bis zum 18.09.2018 und auf EUR 46.00,71 ab dem 19.09. 2018 festgesetzt.
Ist es jetzt richtig, wie ich im Netz gefunden habe : "Ergeht über einen Teil der Klageforderung Anerkenntnisurteil und wird über den Rest streitig verhandelt, entsteht eine einheitliche Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Das RVG kennt keine der §§ 33 I BRAGO a.F. vergleichbare reduzierte Gebühr beim Anerkenntnis", sprich ich
rechne
Termins- und Verhandlungsgebühr nach einem Streitwert von EUR 50.302,62 ab?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Hilfe.