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Reiserecht mehrere Familienmitglieder mehrere Angelegenheiten?

Verfasst: 13.01.2019, 09:25
von Naturini
Hallo, wir haben eine Sache wo wir die Eltern und die beiden Töchter vertreten die gegen die Fluggesellschaft Anspüche geltend machen möchten weil der Flug über vier Stunden Verspätung hatte. Nehme ich hier die Erhöhungsgebühr oder sind das alles einzelne Angelegenheiten?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Reiserecht mehrere Familienmitglieder mehrere Angelegenheiten?

Verfasst: 13.01.2019, 12:45
von Feldhamster
Ich würde es als eine Angelegenheit ansehen, da (sollte außergerichtlich keine Erledigung möglich sein) auch alle Ansprüche in einer Klage geltend gemacht werden können. Also Geschäftsgebühr zzgl. 0,9 Erhöhung.

Re: Reiserecht mehrere Familienmitglieder mehrere Angelegenheiten?

Verfasst: 13.01.2019, 15:13
von Adora Belle
Das ist aber für jeden Reisenden ein persönlicher Anspruch. M.E. werden die Gegenstandswerte addiert, und die GG gibts dann ohne Erhöhung aus dem Gesamtwert.

Re: Reiserecht mehrere Familienmitglieder mehrere Angelegenheiten?

Verfasst: 13.01.2019, 19:32
von mrsgoalkeeper
Ich seh´s wie Adora: Eine Angelegenheit, Wertaddition, keine Erhöhung.

Re: Reiserecht mehrere Familienmitglieder mehrere Angelegenheiten?

Verfasst: 13.01.2019, 19:33
von mrsgoalkeeper
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
13.01.2019, 19:32
Ich seh´s wie Adora: Eine Angelegenheit, Wertaddition, keine Erhöhung.

Re: Reiserecht mehrere Familienmitglieder mehrere Angelegenheiten?

Verfasst: 13.01.2019, 19:40
von Feldhamster
Stimmt, ihr habt recht. Eine Geschäftsgebühr aus dem Gesamtstreitwert. Meine obige Ansicht mit der 0,9 Erhöhung nehme ich zurück.

Re: Reiserecht mehrere Familienmitglieder mehrere Angelegenheiten?

Verfasst: 14.01.2019, 08:41
von sh161
Das hatten wir neulich mit einem Ehepaar. Das haben wir als gesonderte Angelegenheiten behandelt und ich sollte auch zwei Mahnbescheide machen (die dann nicht mehr eingereicht wurden, weil die Gegenseite dann doch "freiwillig" bezahlt hat).

Re: Reiserecht mehrere Familienmitglieder mehrere Angelegenheiten?

Verfasst: 14.01.2019, 10:45
von Naturini
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!