Reiserecht mehrere Familienmitglieder mehrere Angelegenheiten?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

13.01.2019, 09:25

Hallo, wir haben eine Sache wo wir die Eltern und die beiden Töchter vertreten die gegen die Fluggesellschaft Anspüche geltend machen möchten weil der Flug über vier Stunden Verspätung hatte. Nehme ich hier die Erhöhungsgebühr oder sind das alles einzelne Angelegenheiten?

Vielen Dank im Voraus!
Feldhamster
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#2

13.01.2019, 12:45

Ich würde es als eine Angelegenheit ansehen, da (sollte außergerichtlich keine Erledigung möglich sein) auch alle Ansprüche in einer Klage geltend gemacht werden können. Also Geschäftsgebühr zzgl. 0,9 Erhöhung.
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Adora Belle
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#3

13.01.2019, 15:13

Das ist aber für jeden Reisenden ein persönlicher Anspruch. M.E. werden die Gegenstandswerte addiert, und die GG gibts dann ohne Erhöhung aus dem Gesamtwert.
mrsgoalkeeper
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#4

13.01.2019, 19:32

Ich seh´s wie Adora: Eine Angelegenheit, Wertaddition, keine Erhöhung.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
mrsgoalkeeper
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#5

13.01.2019, 19:33

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
13.01.2019, 19:32
Ich seh´s wie Adora: Eine Angelegenheit, Wertaddition, keine Erhöhung.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Feldhamster
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#6

13.01.2019, 19:40

Stimmt, ihr habt recht. Eine Geschäftsgebühr aus dem Gesamtstreitwert. Meine obige Ansicht mit der 0,9 Erhöhung nehme ich zurück.
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sh161
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#7

14.01.2019, 08:41

Das hatten wir neulich mit einem Ehepaar. Das haben wir als gesonderte Angelegenheiten behandelt und ich sollte auch zwei Mahnbescheide machen (die dann nicht mehr eingereicht wurden, weil die Gegenseite dann doch "freiwillig" bezahlt hat).
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Naturini
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#8

14.01.2019, 10:45

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
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