Abrechnung Teil-Versäumnis und Teil-Endurteil

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anja S.
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#1

08.01.2019, 11:38

Hallo.
Wir haben nunmehr nach Klageeinreichung ein Teil-Versäumnis und Teil-Endurteil erhalten.
Das Teil-Endurteil beruht darauf, dass wir versehentlich den Beginn der Zinsen falsch angegeben haben, statt 14.06. (was richtig ist), haben wir Zinsen ab 04.06. beantragt.

Wie verhält es sich jetzt bei der Abrechnung der Terminsgebühr. Theoretisch bekommen wir ja nur eine 0,5 wegen Versäumnisurteil. Oder?
Feldhamster
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#2

08.01.2019, 12:05

Ich würde auch nur die 0,5 TG abrechnen. Das Teil-Endurteil müsste mE unter § 331 III 3 ZPO fallen.
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