0,65 VG i.V.m. Nr. 3401 (??)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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reno007
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#1

07.01.2019, 14:56

Hallo und ein frohes neues Jahr!

Ich habe in der letzten Zeit vermehrt Abrechnungen, in welcher die 0,65 Verfahrensgebühr Terminsvertreter i.V.m. Nr. 3100, 3401 VV RVG abgerechnet wird. Was ist das für eine Gebühr? Es hat lediglich ein Verhandlungstermin stattgefunden und dann erging ein Urteil.

Kann mir vielleicht jemand auf die Sprünge helfen? :kopfkratz

Vielen Dank
Feldhamster
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#2

07.01.2019, 15:03

Das heißt, es gibt einen Prozessbevollmächtigten, der die Verfahrensgebühr 3100 verdient.
Da der Prozessbevollmächtigte den Verhandlungstermin nicht selbst wahrnimmt und hierfür einen anderen RA als Terminvertreter (z.B. in Untervollmacht) beauftragt, entsteht dann bei dem Terminvertreter die Verfahrensgebühr 3401 in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Prozessbevollmächtigten zusteht.
reno007
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#3

07.01.2019, 15:08

Ach so, ok ich verstehe.

Aber die Gegenseite hätte doch gleich einen Anwalt in dem Gerichtsbezirk beauftragen können, in dem der Termin stattfindet oder nicht? Kann ich dagegen irgendwie argumentieren?
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Anahid
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#4

07.01.2019, 15:10

Nein, kannst Du nicht. Jede Partei hat ein Recht darauf sich einen Anwalt an ihrem Wohn-/Geschäftssitz zu nehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Feldhamster
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#5

07.01.2019, 15:15

Du kannst nur im Einzelfall prüfen, ob es sich bei den Kosten des Terminvertreters um notwendige Kosten handelt. Sind die Fahrtkosten des Prozessbevollmächtigten z.B. geringer als die Kosten des Terminvertreters, wäre das eine Argumentationsmöglichkeit für dich.
reno007
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#6

07.01.2019, 15:22

Ok, das mit den Fahrtkosten leuchtet mir ein. Muss ich mir dann nochmal genauer ansehen.

Aber irgendwie stehe ich trotzdem auf dem Schlauch... :oops:
Die Gegenseite kann also die 1,2 TG und zusätzlich noch die 0,65 Gebühr abrechnen? Und doppelt Postpauschale? So hat zumindest die Gegenseite hier abgerechnet...
Feldhamster
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#7

07.01.2019, 15:30

Die Gegenseite kann abrechnen:

Hauptprozessbevollmächtigter
3100 + Postpauschale + USt.

Terminvertreter
3401 + 3402 + (wenn entstanden) 1003 + Postpauschale + Ust.
reno007
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#8

07.01.2019, 15:35

Also doch 2 x die Postpauschale.

Ok, super, vielen vielen Dank!!
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