Abänderung Unterhaltstitel - Welche Gebühr außergerichtlich?
Verfasst: 07.01.2019, 11:42
Hallo ihr Lieben,
meine Frage:
Die Gegenseite hat uns wegen Abänderung eines Unterhaltstitels angeschrieben, da auf Seiten des Unterhaltsschuldners eine weitere Unterhaltsverpflichtung hinzugekommen ist. Mittlerweile wurde die Angelegenheit außergerichtlich beendet.
Ich weiß, dass man für eine Zahlungsaufforderung z.B. bei Unterhaltsrückstand nur eine Gebühr nach 3309 VV RVG bekommt, wenn der Anspruch tituliert ist. Für unsere Tätigkeit hinsichtlich des Abänderungsverlangens der Gegenseite würde ich demnach aber eine 1,3 GG ansetzen. Wie seht ihr das?
meine Frage:
Die Gegenseite hat uns wegen Abänderung eines Unterhaltstitels angeschrieben, da auf Seiten des Unterhaltsschuldners eine weitere Unterhaltsverpflichtung hinzugekommen ist. Mittlerweile wurde die Angelegenheit außergerichtlich beendet.
Ich weiß, dass man für eine Zahlungsaufforderung z.B. bei Unterhaltsrückstand nur eine Gebühr nach 3309 VV RVG bekommt, wenn der Anspruch tituliert ist. Für unsere Tätigkeit hinsichtlich des Abänderungsverlangens der Gegenseite würde ich demnach aber eine 1,3 GG ansetzen. Wie seht ihr das?