Rechtsanwaltsbestätigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Feldhamster
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#1

04.01.2019, 10:51

Hallo an alle!

Für eine GmbH & Co. KG als Mandantin sollen wir eine Rechtsanwaltsbestätigung abgeben für die Wirtschaftsprüfer, die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt sind.
Wir sollen u.a. Informationen über Art und Stand aller Rechtsstreitigkeiten erteilen unter Benennung der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten erteilen und eine Übersicht über alle im vergangenen Jahr ergangenen gerichtlichen Entscheidungen mit Angabe der daraus entstehenden Verpflichtungen für die Mandantin erstellen.

Welche Gebühr können wir für diese Rechtsanwaltsbestätigung berechnen?
Ich dachte an eine Geschäftsgebühr 2300 und Schätzung des Gegenstandswerts nach § 23 III RVG.

Oder hat jemand eine andere Idee/Vorschlag?
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icerose
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#2

04.01.2019, 10:59

Oh wie furchtbar. Davon muss ich auch dauernd welche machen - und darf es nicht mal abrechnen. :heul

Deine Idee zur GG ist ok. Ich dachte aber zuerst an § 34 RVG - Erstellung eines Gutachtens. Wie gefällt dir das?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

04.01.2019, 11:04

icerose hat geschrieben:
04.01.2019, 10:59
Oh wie furchtbar. Davon muss ich auch dauernd welche machen - und darf es nicht mal abrechnen. :heul

Warum nicht? Es kostet dich doch erheblich Arbeitszeit. Ich bin auch nicht begeistert darüber, dass ich hier alle Akten durcharbeiten muss für diese Bestätigung

Deine Idee zur GG ist ok. Ich dachte aber zuerst an § 34 RVG - Erstellung eines Gutachtens. Wie gefällt dir das?

Darauf bin ich noch nicht gekommen, aber an sich sogar noch besser. Dann können wir die Vergütung vereinbaren und müssen uns nicht Gedanken über die Schätzung des Gegenstandswerts machen
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#4

04.01.2019, 11:09

Feldhamster hat geschrieben:
04.01.2019, 11:04
Warum nicht? Es kostet dich doch erheblich Arbeitszeit. Ich bin auch nicht begeistert darüber, dass ich hier alle Akten durcharbeiten muss für diese Bestätigung
Gute Frage. Ja, das ist sehr aufwändig. Aber es sind Stammmandanten, die anständigen Umsatz machen. Da will Chef das als "Service" sehen.
Mich ärgert das jedes Jahr - sind immerhin 5 solche Mandanten. :sad:
Feldhamster hat geschrieben:
04.01.2019, 11:04
Dann können wir die Vergütung vereinbaren und müssen uns nicht Gedanken über die Schätzung des Gegenstandswerts machen
:mrgreen:
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#5

04.01.2019, 11:14

Unsere Umsätze mit der Firma als Mandantin sind gering, alles Angelegenheiten mit kleinen Streitwerten, wie sich alleine betrachtet wirtschaftlich für uns schon nicht rechnen. Daher kamen wir ja auf die Idee, Gebühren für die Bestätigung in Rechnung zu stellen.

Danke für deine Antwort!
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#6

04.01.2019, 11:16

Feldhamster hat geschrieben:
04.01.2019, 11:14
Unsere Umsätze mit der Firma als Mandantin sind gering, alles Angelegenheiten mit kleinen Streitwerten, wie sich alleine betrachtet wirtschaftlich für uns schon nicht rechnen. Daher kamen wir ja auf die Idee, Gebühren für die Bestätigung in Rechnung zu stellen.

Danke für deine Antwort!
:daumen Dann erst recht abrechnen.

Bitte, sehr gern.
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#7

04.01.2019, 12:09

Das muss ich hier auch machen, allerdings hält sich der Aufwand in Grenzen, da wir die Mandate lediglich steuerlich betreuen und keine anwaltlichen Verfahren bei uns erfolgen.

Wir rechnen das aber auch über Honorarvereinbarungen ab. Das würde ich euch auch raten!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#8

04.01.2019, 12:38

Mein Chef ruft die Mandanten mit vielen aktuell laufenden Mandaten nach Eintreffen eines solchen Schreibens inzwischen an und teilt mit, dass es ein erheblicher Zeitaufwand ist und er diesen dann leider per Zeitaufwand abrechnen müsste. Seitdem erledigen sich die meisten dieser Schreiben von selber. Zuvor wurde nichts abgerechnet und sich über den hohen Zeitaufwand geärgert. Eine Gebühr laut RVG wusste keiner, nachdem man das hätte abrechnen können. Mandanten mit nur ca 5 laufenden Fällen im Jahr bekommen die Bestätigung aber nach wie vor.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#9

04.01.2019, 15:22

Schreibblitz hat geschrieben:
04.01.2019, 12:38
Mein Chef ruft die Mandanten mit vielen aktuell laufenden Mandaten nach Eintreffen eines solchen Schreibens inzwischen an und teilt mit, dass es ein erheblicher Zeitaufwand ist und er diesen dann leider per Zeitaufwand abrechnen müsste. Seitdem erledigen sich die meisten dieser Schreiben von selber.

Eine gute Idee. Wir probieren das mit dem Zeitaufwand aus, ansonsten Vergütungsvereinbarung. Wobei wir letztere jedes Jahr neu verhandeln würden, je nach Aufwand für uns. Bei einem Jahr mit wenigen Mandaten von der Firma ist die Bestätigung ja schneller erstellt.

Ich danke euch allen für eure Antworten!
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