Überprüfung Arbeitsvertrag mit Vorschlägen/Hinweisen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Zimtstern79
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#1

02.01.2019, 15:02

Liebes Forum,

mein Chef hat den noch nicht unterzeichneten Arbeitsvertrag eines Mandanten überprüft und einige Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Das Jahresbrutto-Gehalt beläuft sich auf 115.000,00 €. Er will nun eine Abrechnung mit einer 1,3er-GG darüber erstellen. Ist das so in Ordnung? Er hat den Vertrag ja nicht ausgefertigt.
Aus welchen Normen ergibt sich das? Danke im Voraus.

Tausend Grüße
Zimtstern79
Feldhamster
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#2

02.01.2019, 15:51

Zunächst ist zu prüfen, was genau Mandat bzw. Auftrag war.
War Auftrag eine Beratung zu dem Entwurf des Arbeitsvertrag?
Oder war Auftrag Prüfung und ggf. für den Mandanten ungünstige Klauseln neu zu formulieren bzw. Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten?

Weiteres nach deiner Antwort.
Zimtstern79
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#3

02.01.2019, 17:28

Lieber Feldhamster,

der Mandant wollte eine "Überprüfung auf mögliche Fallstricke sowie etwaige Änderungsvorschläge" haben, also Letzteres.
Chef hat nun drei Brutto-Monatsgehälter bei einer 1,3er-GG vorgeschlagen. Korrekt so?

Gruß
Zimtstern
Feldhamster
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#4

02.01.2019, 21:39

Nach dem Beschluss des BGH vom 25.02.2015, XII ZB 608/13, ist eine Geschäftsgebühr in eurem Fall entstanden (Voraussetzungen: Prüfung des Entwurfs vor Abschluss des Vertrages und ggf. Formulierungen für Änderungen). Ob ihr diese Geschäftsgebühr in Höhe von 1,3 ansetzt oder niedriger/höher kann ich nicht beurteilen, da ich den Umfang und Schwierigkeit der Prüfung nicht kenne.

Nach dem Streitwert-ABC des Deubner-Verlages (Stand 2015) bemisst sich der Gegenstandswert bei Prüfung/Beratung eines Arbeitsvertrages vor dessen Abschluss nach dem dreifachen Jahresbetrag nach § 42 I 1 GKG, was sich mit § 23 I 3 RVG decke.
Ob ihr dem folgen wollt, müsst ihr entscheiden. Die Gebühren würden dann ziemlich hoch werden. Wenn das ein Stamm-Mandant ist, würde ich eher überlegen, ihm entgegenzukommen. Ihr seid im außergerichtlichen Bereich und könnt somit mit den gesetzlichen Vorschriften "spielen" und somit zB Regelsatz niedriger ansetzen, Abrechnung nach anderen Gegenstandswerten mit dem Mandanten vereinbaren etc.
Zimtstern79
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#5

16.01.2019, 12:40

Lieber Feldhamster,

herzlichen Dank für Deine Antwort. Ich antworte erst so spät, da ich seit geraumer Zeit alleine im Büro bin und für so ziemlich gar nichts Zeit habe, was nicht gaaanz dringend ist - schlechte Urlaubsplanung von der Vorgesetztenseite :( Chef hatte sich dann jedenfalls für eine 1,3-GG aus 3/12 des Jahresbrutto-Gehalts entschieden, immerhin bei einem Jahresgehalt von 75.000,00 €.

Viele Grüße und ein tolles (immer noch) neues Jahr 2019
Zimtstern
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#6

16.01.2019, 13:50

Lieber Zimtstern,

schön, dass du noch Rückmeldung gibst.
Dir ebenfalls ein gutes Jahr 2019!

Gruß
Feldhamster
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