Abrechnung Mediationsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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...Pia...
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#1

18.12.2018, 08:58

Hallo allerseits,

ich hätte hier eine Frage wegen der Abrechnung eines Mediationsverfahrens und ob ich ein solches überhaupt abrechnen kann.

In der Angelegenheit laufen bereits weitere Verfahren wegen Scheidung, Trennungsunterhalt etc.
Das Mediationsverfahren kam vor Kurzem neu dazu.

Kann ich dem Mediationsverfahren dieselben Gebühren abrechnen wie in den anderen Verfahren auch? Also Verfahrensgebühr und Terminsgebühr?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen ;)

:thx
Feldhamster
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#2

18.12.2018, 09:06

In der RVG prof. 4/18 war ein Aufsatz darüber, wie Mediationsverfahren abzurechnen sind. Außergerichtlich GG, gerichtlich VG und TG, wobei das Mediationsverfahren keine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit neben dem gerichtlichen Verfahren ist.
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#3

18.12.2018, 09:22

Diesen Beitrag hatte ich auch schon gefunden. Hatte ihn auch meiner Chefin vorgelegt. Sie sagte mir in dem Verfahren wurden wohl Angelegenheiten besprochen, die in den anderen Verfahren nicht thematisiert wurden und ich könnte wohl daher evtl. etwas abrechnen.
Feldhamster
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#4

18.12.2018, 09:29

Aus deinem ersten Eintrag ergab sich nicht genau, welche Punkte gerichtlich sind und welche im Mediationsverfahren evtl. neu mit aufgegriffen wurden. Ich bin davon ausgegangen, dass jeweils die gleichen Punkte betroffen sind. Wenn natürlich im Mediationsverfahren irgendwas Gegenstand ist, was bisher im Scheidungsverfahren nicht Gegenstand bzw. im Verbund anhängig ist (z.B. Zugewinn), dann müsste dieser Punkt über den Streitwert mit erfasst werden. Dann würden über diesen höheren Streitwert die Gebühren für das Mediationsverfahren berechnet werden.
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#5

18.12.2018, 15:16

Also würde ich die Angelegenheit die im Mediationsverfahren besprochen wurde z.B. bei der Scheidung mit abrechnen bzw. den Streitwert dort erhöhen?
Feldhamster
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#6

18.12.2018, 15:50

Ja, wenn ich dich richtig verstehe.

Folgendes Beispiel von mir (alles fiktive Werte und Gebühren da ich nicht weiß, welche Punkte im Scheidungsverfahren anhängig waren und welche erst im Mediationsverfahren hinzugekommen sind!!!!):

Zunächst Scheidungsantrag mit Trennungsunterhalt im Verbund, Wert Ehescheidung 4.000 und Trennungsunterhalt 2.000 = Verfahrensgebühr nach Wert 6.000

Des Gericht verweist auf Mediationsverfahren und dort wird dann zudem noch das Thema Zugewinn mit 10.000 geltend gemacht und besprochen im Mediationsgespräch = Verfahrensgebühr und Terminsgebühr nun beide nach Wert 16.000.
Über diesen Streitwert von 16.000 wird dann die Rechnung an den Mandanten geschickt. Die vorherige Verfahrensgebühr nach 6.000 ist weggefallen, da Scheidungs- und Mediationsverfahren gebührenrechtlich nur eine Angelegenheit sind.

Wie gesagt, das ist ein Beispiel!! Die Scheidung selbst kann nicht im Mediationsverfahren ausgesprochen werden!!
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#7

19.12.2018, 09:23

Danke für das Beispiel.

So ist es in meinem Fall auch. Vielen Dank für die Hilfe! :thx
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